Verkehrssicherungspflichten im Hochschulbetrieb systematisch organisieren
Hochschulcampusse sind komplexe und vielfach öffentlich zugängliche Liegenschaften. Studierende, Beschäftigte, Gäste, Lieferanten und externe Dienstleister bewegen sich täglich durch Gebäude und Außenanlagen. Daraus entsteht die Aufgabe, erkennbare und vorhersehbare Gefahren angemessen zu beherrschen. Verkehrssicherung bedeutet dabei nicht, jede theoretisch mögliche Gefahr auszuschließen. Erforderlich sind vielmehr diejenigen organisatorischen, technischen und betrieblichen Maßnahmen, die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung vernünftigerweise erwartet werden können. Haftungsrechtlich ist insbesondere § 823 BGB von Bedeutung; für Gefahren durch mangelhafte Unterhaltung von Gebäuden enthält § 836 BGB ergänzende Regelungen.
Das Facility Management muss sehr unterschiedliche Gefahrenquellen berücksichtigen:
Schnee, Eis und Laub auf Wegen und Treppen,
beschädigte Bodenbeläge und Stolperstellen,
unzureichende Beleuchtung,
defekte Geländer, Türen oder Verglasungen,
herabfallende Fassaden- oder Dachbestandteile,
nicht standsichere Bäume und Äste,
Baustellen und temporäre Absperrungen,
Liefer-, Fahrrad- und Fahrzeugverkehr,
Veranstaltungen mit erhöhtem Personenaufkommen,
kurzfristige Gefahren nach Sturm, Starkregen oder anderen Ereignissen.
Auch Arbeitsstättenrecht verlangt sichere Verkehrswege und geeignete Bodenflächen; insbesondere dürfen Fußböden keine gefährlichen Unebenheiten oder Stolperstellen aufweisen.
Kontrollpflichten risikoorientiert festlegen
Nicht jeder Bereich benötigt die gleiche Kontrollfrequenz. Entscheidend sind Nutzung, Gefährdung und mögliche Schadensfolgen.
Bereich
Typische organisatorische Maßnahme
Hauptwege und Eingänge
Regelmäßige Begehung, Winterdienst
Treppen und Rampen
Zustand, Beleuchtung und Rutschgefahr kontrollieren
Fassaden und Dächer
Zustands- und ereignisbezogene Kontrollen
Bäume und Außenanlagen
Fachgerechte Baum- und Verkehrssicherheitskontrollen
Baustellenbereiche
Absperrung, Beleuchtung und sichere Wegeführung
Veranstaltungsflächen
Zusätzliche Kontrollen vor und während der Nutzung
Stolper-, Rutsch- und Sturzrisiken auf Verkehrswegen gehören auch aus Sicht der Unfallversicherung zu den regelmäßig zu beherrschenden Gefährdungen.
Verantwortlichkeiten eindeutig zuordnen
Gerade an Hochschulen verteilen sich Eigentümer-, Betreiber- und Bewirtschaftungsaufgaben häufig auf mehrere Beteiligte. Deshalb muss eindeutig geregelt sein:
Wer kontrolliert welchen Bereich?
In welchen Intervallen erfolgen Kontrollen?
Wer beseitigt festgestellte Gefahren?
Wer entscheidet über Sperrungen oder Sofortmaßnahmen?
Wie werden Fremdfirmen gesteuert und kontrolliert?
Wie wird die Durchführung nachgewiesen?
Die Übertragung operativer Leistungen auf Reinigungs-, Winterdienst-, Grünpflege- oder technische Dienstleister ersetzt deshalb keine funktionierende Steuerungs- und Kontrollorganisation.
Vom Kontrollgang zum geschlossenen Prozess
Professionelle Verkehrssicherung endet nicht mit einer Begehung. Festgestellte Mängel müssen bewertet, priorisiert, beauftragt und bis zur Erledigung verfolgt werden. Akute Gefahren erfordern gegebenenfalls sofortige Absperrungen oder andere Sicherungsmaßnahmen.
CAFM und mobile Kontrollsysteme können hierbei Kontrollbezirke, Prüffrequenzen, Fotodokumentation, Mängel, Fristen und Verantwortlichkeiten zusammenführen. Damit wird aus einzelnen Kontrollgängen ein nachvollziehbarer Verkehrssicherungsprozess – und aus einer allgemeinen Rechtspflicht eine beherrschbare operative Aufgabe des Hochschul-Facility-Managements.