Labor-, Gefahrstoff- und Sonderbereiche sicher betreiben
Laboratorien und wissenschaftliche Sonderbereiche gehören zu den anspruchsvollsten Betriebsumgebungen einer Hochschule. Chemikalien, technische Gase, biologische Arbeitsstoffe, Druckanlagen, kryogene Medien, Laser, Versuchseinrichtungen oder sensible Klima- und Lüftungsbedingungen können besondere Gefährdungen erzeugen. Compliance entsteht deshalb nicht allein durch korrektes wissenschaftliches Arbeiten. Sie setzt voraus, dass Nutzung, technische Infrastruktur und Facility Management organisatorisch zusammengeführt werden.
Die TRGS 526 konkretisiert Anforderungen für Laboratorien und verlangt, dass deren Einrichtungen dem Stand der Technik entsprechen und entsprechend betrieben werden.
Die Verantwortung für wissenschaftliche Verfahren liegt regelmäßig bei anderen Funktionen als die Verantwortung für gebäudetechnische Anlagen. Genau an dieser Schnittstelle entstehen Risiken.
Sichere Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur
Fremdfirmen
Arbeiten nach definierten Freigaben und Sicherheitsvorgaben
Das Facility Management sollte insbesondere sicherstellen, dass Verantwortungsübertragungen, Freigaben, Prüfpflichten und Eskalationswege dokumentiert sind.
Kritische technische Infrastruktur beherrschen
Zu den FM-relevanten Einrichtungen können insbesondere gehören:
Laborabzüge und Laborlüftung,
technische Gasversorgung und Gaswarnanlagen,
Sicherheitsduschen und Augenduschen,
Gefahrstofflager und Sicherheitsschränke,
Kühl- und Tiefkühleinrichtungen,
Sonderklima- und Reinraumsysteme,
Notstrom- und Ersatzversorgung,
Brand- und Explosionsschutztechnik,
Medienabschaltungen und Not-Aus-Einrichtungen.
Dabei genügt eine planmäßige Wartung allein nicht. Kritische Anlagen benötigen definierte Prüffristen, Störungsprioritäten, Reaktionszeiten und Ersatzmaßnahmen.
Änderungen kontrolliert durchführen
Eine besondere Herausforderung bildet die hohe Veränderungsdynamik der Forschung. Neue Geräte, andere Stoffmengen oder geänderte Versuchsanordnungen können technische Anforderungen verändern. Vor wesentlichen Veränderungen sollte daher geprüft werden:
Reicht die vorhandene Lüftungsleistung?
Sind elektrische Leistung und Kühlung ausreichend?
Verändert sich die Brand- oder Explosionsgefährdung?
Müssen Gasversorgung oder Gaswarntechnik angepasst werden?
Sind Flucht-, Rettungs- und Zugangsbedingungen weiterhin geeignet?
entstehen neue Prüf-, Genehmigungs- oder Dokumentationspflichten?
Die Gefährdungsbeurteilung muss nach Gefahrstoffrecht auch mögliche Brand-, Explosions- und gefährliche Reaktionsrisiken berücksichtigen.
Fremdfirmen besonders koordinieren
Wartungs- und Bauunternehmen kennen die wissenschaftlichen Gefährdungen eines Laborbereichs häufig nicht. Deshalb sind Arbeitsfreigaben, Unterweisungen, Dekontaminationsbestätigungen, Medienabschaltungen und Wiederinbetriebnahmen eindeutig zu organisieren. Können Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber durch Gefahrstoffe gegenseitig gefährdet werden, verlangt die Gefahrstoffrechtssystematik eine abgestimmte Vorgehensweise.
Professionelle Labor-Compliance verbindet damit Gefährdungsbeurteilung, Anlagenmanagement, CAFM, Prüfmanagement, Fremdfirmensteuerung und Notfallorganisation. Ziel ist nicht maximale Bürokratie, sondern ein nachvollziehbarer Zustand, in dem Forschung sicher stattfinden kann und technische Betreiberpflichten beherrscht werden.