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Bedarfsklärung vor der Ausschreibung

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Bedarfsklärung vor der Ausschreibung für effiziente Vergabeprozesse an Hochschulen

Bedarfsklärung vor der Ausschreibung für Universitäten

Die Bedarfsklärung vor einer Ausschreibung ist ein wesentlicher Schritt im Facility Management von Universitäten, da sie sicherstellt, dass Leistungen, Mengen, Qualitätsanforderungen, Nutzerbedürfnisse, Schnittstellen, Datenanforderungen und Risiken vor Beginn des Vergabeverfahrens eindeutig definiert sind.

Ausschreibungsvorbereitung im Hochschul-Facility-Management

Ziele

Die Bedarfsklärung dient dazu, die tatsächlichen Anforderungen der Universität systematisch zu erfassen und in eine klare Grundlage für die Ausschreibung zu überführen. Dadurch werden spätere Unklarheiten im Vergabeprozess und in der Vertragsumsetzung reduziert.

Die zentralen Ziele sind:

  • die genauen Anforderungen an Facility-Management-Leistungen vor Veröffentlichung der Ausschreibung festzulegen

  • klare Erwartungen an Leistungen, Zuständigkeiten und Ergebnisse zu definieren

  • sicherzustellen, dass der operative Bedarf mit den Vergabeunterlagen übereinstimmt

  • vergleichbare und transparente Angebote von Dienstleistern zu ermöglichen

  • Risiken durch unklare Leistungsbeschreibungen zu vermeiden

Bedeutung für das Facility Management an Universitäten

Universitäten verfügen über unterschiedliche Gebäudetypen, Nutzergruppen und Betriebszeiten. Eine sorgfältige Bedarfsklärung ist deshalb erforderlich, um den laufenden Hochschulbetrieb zuverlässig zu unterstützen.

Bereich

Bedeutung

Betriebliche Effizienz

Stellt sicher, dass Lehre, Forschung und Verwaltung ohne unnötige Unterbrechungen funktionieren

Vergabegenauigkeit

Unterstützt präzise und vollständige Ausschreibungsunterlagen

Budgetplanung

Reduziert das Risiko unerwarteter Zusatzkosten

Servicequalität

Definiert messbare Anforderungen an die Leistungserbringung

Risikominimierung

Verringert vertragliche und operative Streitigkeiten

Leistungsumfang

Der Leistungsumfang beschreibt, welche Facility-Management-Leistungen durch den Auftragnehmer zu erbringen sind und welche Leistungen nicht Bestandteil des Vertrags sind. Diese Abgrenzung muss eindeutig und nachvollziehbar sein.

Wesentliche Punkte sind:

  • Identifikation aller erforderlichen Facility-Management-Leistungen

  • Klärung von Leistungsgrenzen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten

  • Definition eingeschlossener und ausgeschlossener Tätigkeiten

  • Festlegung, welche Leistungen regelmäßig, bedarfsbezogen oder im Notfall zu erbringen sind

Typische Leistungsbereiche an Universitäten

Leistungsbereich

Zu berücksichtigender Umfang

Reinigungsleistungen

Hörsäle, Seminarräume, Büros, Labore, Sanitärbereiche, Verkehrsflächen und Gemeinschaftsbereiche

Technische Instandhaltung

Heizungs-, Lüftungs-, Klima-, Elektro-, Sanitär- und Aufzugsanlagen

Sicherheitsdienste

Zutrittskontrolle, Überwachung, Streifendienste, Schließdienste und Unterstützung bei Vorfällen

Außenanlagenpflege

Grünflächenpflege, Wegepflege, Außenreinigung, Winterdienst und Abfallbereiche

Unterstützungsleistungen

Helpdesk, Logistik, Raumvorbereitung, Veranstaltungsunterstützung und interne Servicekoordination

Anforderungen an die Leistungserbringung

Die Anforderungen an die Leistungserbringung müssen den Betrieb der Universität berücksichtigen. Dazu gehören reguläre Betriebszeiten, Prüfungsphasen, Veranstaltungen, Laborbetrieb und Notfälle.

Zu klären sind insbesondere:

  • Betriebszeiten und Serviceverfügbarkeit

  • Reaktionszeiten bei Störungen und Notfällen

  • Versorgung mehrerer Gebäude oder Campusbereiche

  • Koordination mit internen Abteilungen der Universität

  • Zugang zu sicherheitsrelevanten oder sensiblen Bereichen

  • Anforderungen an Vertretung, Bereitschaft und Eskalation

Ermittlung der Mengen

Mengen und Leistungsvolumen bilden eine wichtige Grundlage für die Kalkulation, Personalplanung und spätere Vertragssteuerung. Fehlende oder ungenaue Mengendaten führen häufig zu unvollständigen Angeboten, Nachträgen oder Leistungsproblemen.

Zu erfassen sind:

  • Anzahl der Gebäude, Gebäudeteile und Außenflächen

  • Nutzflächen, Raumflächen und Verkehrsflächen

  • Anzahl und Art der Räume

  • Anlagen- und Gerätebestände

  • Servicefrequenzen und erwartete Arbeitsvolumen

  • Nutzerzahlen und Belegungsintensität

Anforderungen an Mengeninformationen

Mengenelement

Beispiele

Gebäudegröße

Gesamtfläche in Quadratmetern, Nutzfläche, Reinigungsfläche

Raumtypen

Hörsäle, Seminarräume, Labore, Büros, Bibliotheken, Technikräume

Anlagenvolumen

Lüftungsanlagen, Heizungsanlagen, Generatoren, Aufzüge, Sicherheitssysteme

Belegungszahlen

Studierende, Mitarbeitende, Forschende, Besucherinnen und Besucher

Servicefrequenz

Tägliche, wöchentliche, monatliche oder saisonale Leistungen

Bedeutung genauer Mengenangaben

Präzise Mengendaten ermöglichen eine realistische Bewertung des Leistungsumfangs und schaffen Transparenz für die Universität und die Anbieter.

Sie unterstützen:

  • realistische Preisbildung

  • ausreichende Personal- und Ressourcenplanung

  • Vermeidung von Unterbesetzung

  • transparente Vertragsgrundlagen

  • nachvollziehbare Leistungssteuerung während der Vertragslaufzeit

Qualitätsanforderungen

Qualitätsanforderungen beschreiben, welches Ergebnis eine Leistung erreichen muss. Im Facility Management einer Universität müssen Qualitätsstandards messbar, überprüfbar und auf den jeweiligen Leistungsbereich abgestimmt sein.

Dazu gehören:

  • Festlegung erwarteter Serviceergebnisse

  • Abstimmung mit den betrieblichen Standards der Universität

  • Definition messbarer Leistungskriterien

  • Beschreibung akzeptabler und nicht akzeptabler Leistungsniveaus

  • Festlegung von Kontroll- und Nachbesserungsprozessen

Qualitätsbereiche

Leistungsbereich

Qualitätsanforderung

Reinigung

Einhaltung von Hygiene-, Sauberkeits- und Erscheinungsstandards

Instandhaltung

Anlagenverfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Reaktionszeiten und dokumentierte Maßnahmen

Sicherheit

Schnelle Reaktion auf Vorfälle, wirksame Zugangskontrolle und campusweite Sicherheit

Außenanlagen

Gepflegtes Erscheinungsbild, sichere Wege und funktionsfähige Außenbereiche

Technische Leistungen

Einhaltung betrieblicher Anforderungen, Prüfpflichten und Sicherheitsstandards

Leistungsüberwachung

Die Leistungsüberwachung stellt sicher, dass vereinbarte Standards nicht nur beschrieben, sondern auch regelmäßig geprüft werden. Sie muss objektiv, dokumentiert und vertraglich verankert sein.

Geeignete Instrumente sind:

  • Service Level Agreements

  • Key Performance Indicators

  • regelmäßige Begehungen und Inspektionen

  • Audits und Qualitätskontrollen

  • Berichte über Leistungen, Störungen und Maßnahmen

  • Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen

  • Eskalationsprozesse bei wiederholter Nichterfüllung

Identifikation der Nutzergruppen

Universitäten haben verschiedene Nutzergruppen mit unterschiedlichen Anforderungen an Gebäude, Räume und Services. Diese Anforderungen müssen vor der Ausschreibung berücksichtigt werden, damit die Leistungen praxistauglich geplant werden können.

Typische Nutzergruppen sind:

  • wissenschaftliches Personal

  • Verwaltungsmitarbeitende

  • Studierende

  • Forschende

  • Besucherinnen, Besucher und externe Nutzer

  • Veranstalter und Projektgruppen

Nutzererwartungen

Nutzergruppe

Typische Anforderungen

Fachbereiche und Lehrende

Funktionierende Lehrumgebungen, rechtzeitig vorbereitete Räume und zuverlässige technische Unterstützung

Studierende

Saubere, sichere, zugängliche und nutzbare Einrichtungen

Forschende

Verlässliche Unterstützung für Labor- und Forschungsbereiche

Verwaltung

Kontinuierliche betriebliche Unterstützung und störungsarme Arbeitsumgebungen

Besucherinnen und Besucher

Sichere, gut ausgeschilderte und gepflegte Gebäude und Außenbereiche

Betriebliche Anforderungen

Nutzeranforderungen müssen mit dem akademischen Kalender und den betrieblichen Abläufen der Universität abgestimmt werden.

Zu berücksichtigen sind:

  • Vorlesungszeiten und prüfungsintensive Phasen

  • besondere Anforderungen von Laboren und Forschungsbereichen

  • Barrierefreiheit und besondere Unterstützungsbedarfe

  • Veranstaltungen, Konferenzen und öffentliche Termine

  • eingeschränkter Zugang zu sensiblen Bereichen

  • unterschiedliche Nutzungszeiten in Bibliotheken, Laboren und Verwaltungsgebäuden

Betriebliche Schnittstellen

Facility-Management-Leistungen an Universitäten erfordern eine enge Abstimmung zwischen internen Stellen und externen Dienstleistern. Schnittstellen müssen klar geregelt sein, damit Zuständigkeiten, Informationswege und Entscheidungen eindeutig sind.

Wichtige Schnittstellen bestehen zwischen:

  • Universitätsverwaltung und Dienstleistern

  • internem Facility-Management-Team und Auftragnehmern

  • Fachbereichen, Laborleitungen und Servicepersonal

  • Sicherheitsdienst, technischer Betriebsführung und Notfallorganisation

  • externen Fachfirmen und internen Verantwortlichen

Schnittstellenbereiche

Schnittstellentyp

Beschreibung

Technische Schnittstelle

Abstimmung mit Gebäudeanlagen, technischen Systemen und Infrastruktur

Operative Schnittstelle

Koordination von Arbeitsabläufen, Einsatzzeiten und Serviceprozessen

Organisatorische Schnittstelle

Festlegung von Kommunikationswegen, Rollen und Berichtspflichten

Sicherheitsschnittstelle

Abstimmung bei Notfällen, Vorfällen, Zutritten und Sicherheitsmaßnahmen

Verantwortlichkeiten und Kommunikation

Klare Kommunikations- und Verantwortungsstrukturen sind notwendig, um Verzögerungen, Doppelarbeiten und Entscheidungslücken zu vermeiden.

Festzulegen sind:

  • zentrale Ansprechpersonen auf Auftraggeber- und Auftragnehmerseite

  • Stellvertretungen und Erreichbarkeiten

  • Eskalationswege bei Störungen oder Konflikten

  • Berichtspflichten und Berichtsformate

  • Freigabe- und Entscheidungsprozesse

  • Kommunikationswege für Regelbetrieb, Sonderfälle und Notfälle

Erforderliche Daten für die Ausschreibungsvorbereitung

Daten bilden die Grundlage für eine fachgerechte Ausschreibung. Sie ermöglichen eine realistische Beschreibung von Gebäuden, Anlagen, Leistungen und Risiken.

Benötigt werden insbesondere:

  • Gebäude- und Flächendaten

  • Anlagen- und Inventarlisten

  • Wartungs- und Instandhaltungshistorien

  • Informationen zur Raumnutzung

  • bestehende Serviceberichte und Leistungsnachweise

  • sicherheits- und risikorelevante Informationen

Datenkategorien

Datentyp

Zweck

Anlagendaten

Planung von Wartung, Instandhaltung und Lebenszyklusmanagement

Technische Dokumentation

Grundlage für Betrieb, Prüfung, Wartung und Nachweisführung

Belegungsinformationen

Planung von Personal, Servicezeiten und Ressourcen

Serviceaufzeichnungen

Nachweis bisheriger Leistungen und Grundlage für Leistungsüberwachung

Risikodaten

Bewertung von Sicherheits-, Betriebs- und Ausfallrisiken

Anforderungen an das Datenmanagement

Daten müssen vollständig, aktuell, nachvollziehbar und für die Ausschreibung verwendbar sein. Gleichzeitig sind Vertraulichkeit und Zugriffsbeschränkungen zu beachten.

Zu regeln sind:

  • Genauigkeit und Vollständigkeit der Daten

  • einheitliche Datenformate

  • Zugriffsrechte und Vertraulichkeit

  • Aktualisierung und Freigabe von Daten

  • Integration in Facility-Management-Systeme

  • eindeutige Verantwortlichkeiten für Datenpflege und Datenqualität

Zweck der Risikobewertung

Die Risikobewertung vor der Ausschreibung dient dazu, mögliche betriebliche, technische, finanzielle und vertragliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Dadurch können geeignete Anforderungen, Kontrollmechanismen und Verantwortlichkeiten in die Ausschreibung aufgenommen werden.

Die Risikobewertung unterstützt:

  • den Schutz des Universitätsbetriebs

  • den Schutz von Gebäuden, Anlagen und Nutzern

  • die Vermeidung von Leistungsunterbrechungen

  • die Planung von Präventions- und Notfallmaßnahmen

  • eine klare vertragliche Risikozuordnung

Häufige Risiken im Facility Management von Universitäten

Risikobereich

Beispiele

Betriebliche Risiken

Serviceunterbrechungen während Vorlesungen, Prüfungen oder Veranstaltungen

Technische Risiken

Ausfall kritischer Anlagen wie Stromversorgung, Lüftung, Heizung oder Aufzüge

Sicherheitsrisiken

Laborvorfälle, unbefugter Zutritt, Notfälle oder Evakuierungen

Finanzielle Risiken

Unklarer Leistungsumfang, Nachträge und Kostenüberschreitungen

Datenrisiken

Unvollständige, veraltete oder fehlerhafte Gebäude- und Anlagendaten

Maßnahmen zur Risikominderung

Risiken lassen sich durch klare Anforderungen, präventive Planung und regelmäßige Kontrolle reduzieren.

Geeignete Maßnahmen sind:

  • eindeutige Zuordnung von Verantwortlichkeiten

  • präventive Wartungs- und Instandhaltungsplanung

  • Notfall- und Störfallprozesse

  • Eskalations- und Berichtspflichten

  • regelmäßige Leistungs- und Risikobewertungen

  • dokumentierte Prüfungen und Kontrollen

  • klare Regelungen für kritische Anlagen und sensible Bereiche

Zusammenführung der Anforderungen

Nach Abschluss der Bedarfsklärung müssen alle Anforderungen in strukturierte Ausschreibungsunterlagen überführt werden. Die Dokumentation muss vollständig, widerspruchsfrei und für Anbieter verständlich sein.

Dabei sind zu berücksichtigen:

  • strukturierte Leistungsbeschreibungen

  • Abstimmung operativer, technischer und qualitativer Anforderungen

  • standardisierte Dokumentationsformate

  • eindeutige Definition von Mengen, Fristen und Verantwortlichkeiten

  • nachvollziehbare Beschreibung von Risiken und Schnittstellen

Wesentliche Ausschreibungsunterlagen

Dokument

Zweck

Leistungsbeschreibung

Definiert Leistungen, Zuständigkeiten und Servicegrenzen

Technische Spezifikationen

Beschreibt technische und betriebliche Anforderungen

Anlagen- und Inventarlisten

Liefert Mengen-, Bestands- und Standortinformationen

Qualitätsstandards

Legt erwartete Leistungsniveaus und Kontrollmechanismen fest

Risikobewertungen

Beschreibt betriebliche, technische und vertragliche Risiken

Vorteile einer ordnungsgemäßen Dokumentation

Eine vollständige und strukturierte Dokumentation verbessert die Qualität der Ausschreibung und erleichtert die spätere Vertragsumsetzung.

Sie führt zu:

  • besserem Verständnis durch Anbieter

  • weniger Rückfragen im Vergabeverfahren

  • präziseren und vergleichbareren Angeboten

  • höherer Vertragssicherheit

  • besserer operativer Umsetzung nach Vertragsbeginn

  • klareren Grundlagen für Leistungssteuerung und Qualitätskontrolle