Betriebsfähigkeit von Hochschulstandorten sicherstellen
Betriebsfähigkeit am akademischen Kernbetrieb ausrichten
Die Betriebsfähigkeit eines Hochschulstandorts ist gegeben, wenn Gebäude, technische Infrastruktur, Flächen, Services und Betreiberorganisation die vorgesehenen Aufgaben in Lehre, Forschung, Transfer, Verwaltung und Campusleben sicher und verlässlich ermöglichen. Ein geöffneter Campus oder ein technisch funktionsfähiges Gebäude genügt dafür nicht. Lehrveranstaltungen benötigen andere Voraussetzungen als Forschungsversuche, Prüfungen, Bibliotheksbetrieb, Werkstätten oder öffentliche Veranstaltungen. Aus Sicht des Betreibers ist deshalb nicht die abstrakte Gebäudeverfügbarkeit, sondern die tatsächliche Nutzbarkeit der jeweiligen Hochschulfunktion maßgeblich. Betriebsfähigkeit sollte als definierter Zustand geführt werden: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig oder nicht betriebsfähig. Eine Störung der Medientechnik kann einen Hörsaal für eine bestimmte Lehrform unbrauchbar machen, während derselbe Raum für eine andere Nutzung noch geeignet ist. In einem Labor können dagegen bereits Abweichungen bei Lüftung, Medienversorgung oder Sicherheitseinrichtungen den Betrieb vollständig ausschließen. Eingangsgrößen sind Nutzungsprofil, Belegung, Betriebszeiten, technische Anforderungen, Gefährdungen, gesetzliche Pflichten, Barrierefreiheit und erforderliche Unterstützungsleistungen. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Betriebsstatus je Nutzungseinheit mit klaren Einschränkungen, Ersatzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten. Facility Management wird damit unmittelbar an der Wirkung auf den akademischen Kernbetrieb gemessen.
