Arbeitsschutz als Bestandteil des sicheren Gebäudebetriebs
Arbeitsschutz im Hochschulbetrieb betrifft weit mehr als klassische Büroarbeitsplätze. Technische Betriebsräume, Dächer, Schächte, Werkstätten, Laborumgebungen, Verkehrswege und laufende Instandhaltungsarbeiten schaffen ein breites Spektrum betrieblicher Gefährdungen. Für das Facility Management besteht die Aufgabe darin, diese Risiken systematisch in die Organisation des Gebäudebetriebs zu integrieren und Zuständigkeiten zwischen Hochschule, Nutzenden und externen Dienstleistern eindeutig zu regeln.
Arbeiten an elektrischen und gebäudetechnischen Anlagen,
Tätigkeiten in Technikzentralen, Schächten und engen Räumen,
Arbeiten auf Dächern und anderen absturzgefährdeten Bereichen,
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten im laufenden Hochschulbetrieb,
Umgang mit Gefahrstoffen und Betriebsstoffen,
Arbeiten an Maschinen und Arbeitsmitteln,
Verkehrs- und Transportvorgänge auf dem Campus,
gleichzeitige Tätigkeiten mehrerer Unternehmen,
Baustellen, Umbauten und Reparaturen innerhalb genutzter Gebäude.
Die Gefährdungsbeurteilung bildet dabei das zentrale Steuerungsinstrument. Sie muss die konkreten Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Arbeitsbereiche und organisatorischen Rahmenbedingungen berücksichtigen und in geeignete Schutzmaßnahmen überführt werden.
Arbeitsschutz organisatorisch im FM verankern
Eine belastbare Arbeitsschutzorganisation benötigt klare Schnittstellen zwischen Gebäudemanagement, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Hochschulleitung, Nutzungsverantwortlichen und ausführenden Unternehmen.
Handlungsfeld
Aufgabe des Facility Managements
Gefährdungsbeurteilung
Gebäudebezogene und tätigkeitsbezogene Risiken erkennen
Arbeitsfreigabe
Gefährliche Arbeiten kontrolliert vorbereiten und freigeben
Fremdfirmen
Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten und Wechselwirkungen koordinieren
Prüfmanagement
Prüfpflichtige Anlagen und Arbeitsmittel systematisch überwachen
Unterweisung
Sicherheitsinformationen für eigene und externe Beschäftigte bereitstellen
Mängelmanagement
Sicherheitsrelevante Mängel priorisieren und nachverfolgen
Dokumentation
Maßnahmen, Prüfungen und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar nachweisen
Fremdfirmen besonders berücksichtigen
Hochschulen beauftragen regelmäßig Fachunternehmen für Wartung, Reinigung, Umbauten, Prüfungen oder Reparaturen. Treffen Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber aufeinander, können zusätzliche Gefährdungen durch Schnittstellen und gegenseitige Beeinflussungen entstehen. Diese Zusammenarbeit ist arbeitsschutzrechtlich zu koordinieren.
Das Fremdfirmenmanagement sollte deshalb insbesondere regeln:
Anmeldung und Zutrittsberechtigung,
Sicherheits- und Betriebsunterweisung,
bekannte Gefährdungen im Arbeitsbereich,
Freigabe besonders gefährlicher Tätigkeiten,
Abschaltungen und Wiederinbetriebnahmen,
Ansprechpartner und Verantwortlichkeiten,
Verhalten bei Alarmierungen und Notfällen.
Arbeitsschutz mit dem technischen Betrieb verbinden
Arbeitsschutz sollte nicht als separates Dokumentationssystem neben dem Facility Management geführt werden. Sinnvoll ist die Verknüpfung mit CAFM, Anlagenkataster, Wartungsplanung, Prüfmanagement und Störungsmanagement. Sicherheitsrelevante Mängel können dadurch priorisiert, Verantwortlichkeiten zugeordnet und Fristen überwacht werden.
Ein wirksamer Arbeitsschutz zeigt sich letztlich nicht an der Anzahl vorhandener Unterlagen, sondern daran, ob Risiken erkannt, Maßnahmen umgesetzt und Abweichungen im täglichen Gebäudebetrieb konsequent beseitigt werden.