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Datenschutz im Facility Management

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Datenschutz im Facility Management von Hochschulen und Campusflächen

Datenschutz als Bestandteil professioneller FM-Prozesse

Facility Management verarbeitet zunehmend Daten, die einen direkten oder indirekten Personenbezug aufweisen. Digitale Zutrittssysteme, CAFM-Anwendungen, Service-Desk-Tickets, Videoüberwachung, Raumreservierung, Besuchermanagement oder Smart-Campus-Technologien erzeugen Datenspuren über Beschäftigte, Studierende, Gäste und externe Dienstleister. Datenschutz ist deshalb keine ausschließlich administrative Aufgabe, sondern muss bereits bei der Gestaltung der FM-Prozesse und technischen Systeme berücksichtigt werden.

Die Grundsätze der DSGVO – insbesondere Zweckbindung, Datenminimierung und Speicherbegrenzung – sind dabei auch auf FM-Anwendungen konsequent anzuwenden.

Gebäudedaten sicher und rechtskonform verwalten

Wo im Facility Management personenbezogene Daten entstehen

Besonders relevante Prozesse sind:

  • Zutritts- und Schließsysteme,

  • Besucher- und Fremdfirmenmanagement,

  • Videoüberwachung und Sicherheitsdienste,

  • CAFM und mobile Instandhaltung,

  • Störungs- und Servicemanagement,

  • Raum- und Arbeitsplatzbuchungen,

  • Parkplatz- und Mobilitätsmanagement,

  • Schlüsselverwaltung,

  • Gebäudeautomation und nutzerbezogene Sensorik,

  • Reinigungs-, Sicherheits- und andere Dienstleistersysteme.

Entscheidend ist nicht allein, ob Daten erhoben werden, sondern welche Daten für welchen Zweck tatsächlich erforderlich sind und wie lange sie benötigt werden.

Fragestellung

Konsequenz für das FM

Welche Daten werden benötigt?

Datenerhebung auf notwendige Informationen begrenzen

Wofür werden sie verarbeitet?

Zweck eindeutig definieren

Wer benötigt Zugriff?

Rollen- und Berechtigungskonzept festlegen

Wie lange werden Daten benötigt?

Lösch- und Aufbewahrungsregeln definieren

Wer verarbeitet Daten extern?

Dienstleister und Auftragsverarbeitung prüfen

Welche Risiken bestehen?

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen festlegen

Besonders wichtig ist eine frühzeitige Abstimmung zwischen Facility Management, IT, Informationssicherheit und Datenschutzorganisation. Datenschutzanforderungen sollten bereits bei Ausschreibungen, Systemauswahl und Prozessdesign berücksichtigt werden und nicht erst nach Inbetriebnahme eines Systems.

Videoüberwachung und Zutrittskontrolle differenziert betrachten

Sicherheitsanforderungen rechtfertigen nicht automatisch jede technisch mögliche Datenerfassung. Bei Videoüberwachung müssen insbesondere Zweck, Erforderlichkeit, erfasster Bereich, Informationspflichten, Zugriffsrechte und Speicherdauer nachvollziehbar festgelegt werden. Weniger eingriffsintensive Lösungen sind zu berücksichtigen.

Ähnliches gilt für Zutrittssysteme: Für die Berechtigung zum Betreten eines Labors kann die Speicherung einer Zutrittsberechtigung erforderlich sein. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass sämtliche Bewegungen einer Person dauerhaft ausgewertet werden sollten.

Smart Campus datenschutzgerecht gestalten

Mit Belegungssensorik, WLAN-basierten Analysen, intelligenten Kameras und KI-gestützten Gebäudesystemen nimmt die Bedeutung des Datenschutzes weiter zu. Hochschulen sollten deshalb möglichst früh prüfen, ob Betriebsziele auch mit anonymisierten oder aggregierten Daten erreicht werden können.

Ein datenschutzgerechtes Facility Management verbindet damit Funktionalität und Sicherheit mit dem Grundsatz: So viele Daten wie für den Betrieb erforderlich – aber nicht mehr als notwendig. Datenschutz wird dadurch Bestandteil einer verantwortungsvollen digitalen Campusorganisation.