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Nachtrags- und Claim-Management

Facility Management: Hochschulen » KFM » Vertragsmanagement » Nachtrags

Nachtragsmanagement für Facility Services und Vertragsänderungen an Hochschulen

Nachtrags- und Forderungsmanagement für Universitäten

Ein wirksames Nachtrags- und Forderungsmanagement ist ein zentraler Bestandteil der Vertragssteuerung im universitären Facility Management. Universitäten betreiben komplexe Gebäude, technische Anlagen, Außenflächen und nutzerintensive Bereiche, deren Anforderungen sich während der Vertragslaufzeit verändern können. Ein klar geregelter Prozess stellt sicher, dass Leistungsänderungen, Zusatzleistungen, Preisanpassungen und vertragliche Klärungen nachvollziehbar, genehmigt, wirtschaftlich geprüft und vollständig dokumentiert werden.

Nachtrags- und Claim-Management im Vertragswesen

Ziele

Das Nachtrags- und Forderungsmanagement verfolgt das Ziel, vertragliche Änderungen kontrolliert, transparent und prüfbar zu steuern. Es schützt die Universität vor ungeplanten Kosten, unklaren Zuständigkeiten und nicht autorisierten Leistungen.

Zu den wesentlichen Zielen gehören:

  • systematische Steuerung von Vertragsänderungen

  • transparente Bearbeitung von Zusatzleistungen und Forderungen

  • Sicherstellung der Budgetkontrolle

  • Klärung vertraglicher Zuständigkeiten und Leistungspflichten

  • vollständige Dokumentation für interne Prüfungen und Audits

  • Reduzierung von Streitfällen mit Dienstleistern

  • Sicherstellung der Betriebsstabilität auf dem Campus

Alle Änderungen müssen fachlich begründet, vertraglich geprüft, finanziell bewertet und durch die zuständigen Stellen freigegeben werden.

Anwendungsbereich im universitären Facility Management

Das Nachtrags- und Forderungsmanagement gilt für alle Facility-Management-Verträge, bei denen Leistungsumfang, Kosten, Termine oder Zuständigkeiten während der Vertragslaufzeit angepasst oder geklärt werden müssen.

Typische Anwendungsbereiche sind:

  • Instandhaltungs- und Wartungsverträge

  • Reinigungsdienstleistungen

  • Sicherheitsdienste

  • technisches Gebäudemanagement

  • Energie- und Versorgungsleistungen

  • Campus-Serviceleistungen

  • ausgelagerte FM-Verträge

  • Rahmenverträge und Servicevereinbarungen

In Universitäten ist der Anwendungsbereich besonders breit, da Forschung, Lehre, Veranstaltungen, Laborbetrieb, Bibliotheken, Verwaltungsbereiche und studentische Einrichtungen unterschiedliche Anforderungen an den Gebäudebetrieb stellen.

Management von Leistungsänderungen

Leistungsänderungen sind Anpassungen des ursprünglich vereinbarten Vertragsumfangs, der Service Levels, der Einsatzbedingungen oder der betrieblichen Anforderungen während der Vertragslaufzeit.

Eine Leistungsänderung liegt zum Beispiel vor, wenn zusätzliche Gebäude in den Reinigungsumfang aufgenommen werden, Öffnungszeiten verlängert werden oder technische Anlagen mit neuen Wartungsanforderungen hinzukommen. Sie kann dauerhaft, befristet oder projektbezogen sein.

Leistungsänderungen dürfen nicht informell durch einzelne Nutzerbereiche beauftragt werden. Sie müssen über den definierten FM-Prozess angemeldet, bewertet und genehmigt werden.

Häufige Ursachen von Leistungsänderungen

Ursache

Beispiel im Universitätsbetrieb

Campus-Erweiterung

Aufnahme neuer Lehr-, Labor- oder Verwaltungsgebäude in bestehende Verträge

Betriebliche Änderungen

verlängerte Öffnungszeiten von Bibliotheken, Lernzentren oder Forschungsgebäuden

Gesetzliche oder interne Anforderungen

Anpassungen aufgrund von Arbeitsschutz, Brandschutz oder Hygienevorgaben

Veranstaltungsbezogene Anforderungen

zusätzliche Leistungen für Graduierungsfeiern, Konferenzen oder Prüfungsphasen

Änderungen der Flächennutzung

Umwandlung von Seminarräumen in Labor-, Büro- oder Lernflächen

Vor jeder Leistungsänderung muss geprüft werden, ob sie bereits vom bestehenden Vertrag abgedeckt ist oder ob ein Nachtrag erforderlich ist.

Der Prozess für Leistungsänderungen muss nachvollziehbar und einheitlich sein.

Prozessschritt

Beschreibung

Identifikation

Feststellung eines geänderten betrieblichen Bedarfs durch FM, Nutzerbereich oder Dienstleister

Bewertung

Prüfung der technischen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen

Vertragsprüfung

Feststellung, ob die Änderung im bestehenden Vertrag enthalten ist oder als Nachtrag zu behandeln ist

Genehmigung

Freigabe durch die zuständigen Fach-, Finanz- und Vergabestellen

Umsetzung

Ausführung der genehmigten Änderung durch den Dienstleister

Dokumentation

Ablage der Entscheidung, Kosten, Leistungsbeschreibung und Kommunikation

Eine Leistungsänderung sollte erst umgesetzt werden, wenn Umfang, Kosten, Termine und Zuständigkeiten schriftlich bestätigt wurden. Ausnahmen sind nur bei dringenden betrieblichen Notfällen zulässig und müssen nachträglich dokumentiert und freigegeben werden.

Verantwortlichkeiten

Beteiligte Stelle

Verantwortung

FM-Abteilung

erkennt den Bedarf, prüft die technische Notwendigkeit und koordiniert den Prozess

Beschaffung/Vergabe

prüft vertragliche und vergaberechtliche Anforderungen

Finanzabteilung

bewertet Budgetverfügbarkeit und Kostenwirkung

Dienstleister

erstellt technische Stellungnahmen, Leistungsbeschreibungen und Kostenangebote

Universitätsleitung oder berechtigte Stelle

erteilt die finale Freigabe bei relevanten finanziellen oder strategischen Auswirkungen

Klare Verantwortlichkeiten verhindern Doppelbeauftragungen, unzulässige Zusagen und spätere Streitigkeiten über Kosten oder Leistungsumfang.

Management zusätzlicher Leistungen

Zusätzliche Leistungen sind Arbeiten oder Tätigkeiten, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsumfangs sind und gesondert beauftragt, bewertet und vergütet werden müssen.

Beispiele sind:

  • Notfallreparaturen außerhalb des Standardumfangs

  • temporäre Personalunterstützung

  • Sonderreinigungen

  • Facility-Management-Unterstützung für Veranstaltungen

  • zusätzliche Sicherheitsdienste

  • Sonderprüfungen technischer Anlagen

  • kurzfristige Umzüge oder Flächenanpassungen

Zusätzliche Leistungen müssen klar von regulären Vertragsleistungen abgegrenzt werden. Entscheidend ist, ob die Leistung bereits durch Leistungsbeschreibung, Service Level Agreement oder Preispositionen abgedeckt ist.

Vor der Beauftragung zusätzlicher Leistungen sollte die Universität folgende Punkte prüfen:

  • betriebliche Notwendigkeit der Leistung

  • Dringlichkeit und Auswirkungen bei Nichtdurchführung

  • Verfügbarkeit genehmigter Haushaltsmittel

  • Auswirkungen auf laufende Betriebsabläufe

  • Plausibilität und Angemessenheit der Kosten

  • vertragliche Zulässigkeit

  • mögliche Alternativen innerhalb bestehender Vertragsleistungen

Bei wiederkehrenden Zusatzleistungen ist zu prüfen, ob eine dauerhafte Vertragsänderung wirtschaftlicher und transparenter ist als einzelne Einzelbeauftragungen.

Genehmigungsanforderungen

Anforderung

Beschreibung

Schriftlicher Antrag

formale Anmeldung der benötigten Zusatzleistung

Leistungsbeschreibung

klare Beschreibung von Umfang, Ort, Menge, Qualität und Ziel der Leistung

Kostenangebot

aufgeschlüsselte Darstellung von Arbeitszeit, Material, Geräten, Zuschlägen und Nebenkosten

Zeitplan

Angabe von Beginn, Dauer, Fristen und betrieblichen Abhängigkeiten

Autorisierung

Freigabe durch die zuständige genehmigungsberechtigte Stelle

Nachweisdokumentation

Ablage aller Unterlagen zur späteren Prüfung und Nachverfolgung

Ohne schriftliche Genehmigung sollte keine kostenpflichtige Zusatzleistung beauftragt werden. Mündliche Absprachen sind zu vermeiden oder unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

Management von Preisprüfungen

Preisprüfungen stellen sicher, dass Verträge wirtschaftlich tragfähig bleiben und berechtigte Kostenentwicklungen sachgerecht berücksichtigt werden. Gleichzeitig schützen sie die Universität vor unangemessenen oder nicht belegten Preissteigerungen.

Eine Preisprüfung ist erforderlich, wenn ein Dienstleister eine Preisanpassung beantragt, eine vertragliche Indexierung angewendet werden soll oder sich wesentliche Kostenfaktoren verändern. Jede Preisänderung muss auf einer vertraglichen Grundlage, nachvollziehbaren Berechnung und formalen Freigabe beruhen.

Faktoren, die Preisanpassungen beeinflussen

Faktor

Auswirkung

Inflation

allgemeine Erhöhung von Betriebs-, Verwaltungs- und Dienstleistungskosten

Lohnkostenänderungen

steigende Personalkosten durch Tarifänderungen, Mindestlohnanpassungen oder Zulagen

Energiepreisschwankungen

höhere Kosten bei energieintensiven technischen oder versorgungsbezogenen Leistungen

Materialpreissteigerungen

erhöhte Kosten für Ersatzteile, Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien oder Wartungsmaterial

Regulatorische Änderungen

zusätzliche Kosten durch neue Sicherheits-, Umwelt-, Hygiene- oder Prüfpflichten

Nicht jede Kostensteigerung führt automatisch zu einer Preisanpassung. Entscheidend ist, ob der Vertrag eine Anpassung zulässt und ob die geltend gemachten Kosten ausreichend belegt sind.

Methoden der Preisanpassung

Methode

Beschreibung

Feste Anpassung

vertraglich vereinbarte jährliche Erhöhung um einen festen Prozentsatz oder Betrag

Indexierung

Anpassung anhand eines vereinbarten Preis-, Lohn- oder Kostenindex

Marktbasierte Prüfung

Vergleich der Preise mit aktuellen Marktangeboten oder Benchmarks

Kostenerstattungsbasierte Anpassung

Anpassung auf Grundlage nachgewiesener tatsächlicher Mehrkosten

Die gewählte Methode muss dem Vertrag entsprechen. Eine nachträgliche Änderung der Berechnungsmethode sollte nur mit formaler Vertragsänderung erfolgen.

Der Prüf- und Genehmigungsprozess umfasst:

  • Prüfung der vertraglichen Anspruchsgrundlage

  • Anforderung und Bewertung von Nachweisen

  • Analyse der finanziellen Auswirkungen

  • Vergleich mit Budget, Marktwerten und bisherigen Vertragskosten

  • fachliche Prüfung durch FM

  • finanzielle Prüfung durch die Finanzabteilung

  • vertragliche Prüfung durch Beschaffung oder Vergabe

  • formale Genehmigung durch die zuständige Stelle

  • Dokumentation der Entscheidung in einem Vertragsnachtrag oder einer Änderungsvereinbarung

Eine Preisanpassung sollte erst wirksam werden, wenn die Entscheidung schriftlich bestätigt und im Vertragsmanagementsystem dokumentiert wurde.

Bedeutung der Vertragsauslegung

Vertragsauslegung sorgt dafür, dass Universität und Dienstleister ein einheitliches Verständnis über Rechte, Pflichten und Leistungsgrenzen haben. Sie ist besonders wichtig, wenn Vertragsformulierungen unklar sind oder sich neue betriebliche Situationen ergeben.

Die Vertragsauslegung betrifft insbesondere:

  • Leistungsumfang

  • Qualitätsanforderungen

  • Service Levels und Reaktionszeiten

  • Ausschlüsse und Einschränkungen

  • Zuständigkeiten bei Störungen

  • Zahlungsbedingungen

  • Schnittstellen zwischen Universität, Dienstleister und Nutzerbereichen

Eine einheitliche Vertragsauslegung verhindert, dass gleiche Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden.

Häufige Streitbereiche

Bereich

Beispiel

Leistungsumfang

unklare Zuständigkeit für Spezialwartungen oder Sonderprüfungen

Service Levels

unterschiedliche Auffassung über Reaktions- und Behebungszeiten

Ausschlüsse

Streit darüber, ob eine Leistung ausdrücklich ausgeschlossen ist

Zusatzkosten

Uneinigkeit, ob eine Tätigkeit bereits vergütet oder zusätzlich abrechenbar ist

Betriebliche Zuständigkeiten

Überschneidungen zwischen Dienstleister, FM-Team, Fachbereichen und Nutzern

Streitbereiche entstehen häufig dort, wo Leistungsbeschreibungen ungenau, Schnittstellen nicht sauber geregelt oder Änderungen nicht dokumentiert wurden.

Klärungsprozess

  • Prüfung der relevanten Vertragsklauseln

  • Analyse von Leistungsbeschreibung, Anlagen, Preisblättern und Service Levels

  • Sichtung bisheriger Kommunikation und früherer Entscheidungen

  • fachliche Bewertung durch FM

  • Klärungsgespräch mit dem Dienstleister

  • Einbindung von Beschaffung, Vergabe oder Rechtsabteilung bei Bedarf

  • schriftliche Festlegung der Auslegung

  • Ablage der Entscheidung für künftige gleichartige Fälle

Die schriftliche Auslegung sollte klar benennen, welche Partei welche Leistung erbringen muss, ob Kosten anfallen und wie vergleichbare Fälle künftig behandelt werden.

Arten von Forderungen

Forderungsart

Beschreibung

Finanzielle Forderung

Antrag auf zusätzliche Vergütung, Nachzahlung oder Kostenerstattung

Betriebliche Forderung

Forderung aufgrund von Betriebsstörungen, Mehraufwand oder Leistungseinschränkungen

Terminbezogene Forderung

Forderung wegen Verzögerungen, Fristverlängerungen oder behinderter Leistungserbringung

Leistungsumfangsbezogene Forderung

Streit darüber, ob eine Tätigkeit zum Vertrag gehört oder gesondert zu vergüten ist

Forderungen können sowohl vom Dienstleister als auch von der Universität geltend gemacht werden. Beispiele sind Mehrkostenforderungen des Dienstleisters oder Gegenforderungen der Universität wegen mangelhafter Leistung.

Anforderungen an die Einreichung von Forderungen

Eine Forderung muss vollständig, nachvollziehbar und prüffähig eingereicht werden.

Erforderlich sind:

  • schriftliche Forderungserklärung

  • Bezug auf Vertrag, Leistungsposition oder Klausel

  • Beschreibung des Sachverhalts

  • Nachweise, Fotos, Protokolle, Störmeldungen oder Arbeitsnachweise

  • finanzielle Berechnung mit Kostenaufschlüsselung

  • zeitlicher Ablauf der Ereignisse

  • Angabe betroffener Gebäude, Anlagen oder Services

  • Darstellung der Auswirkungen auf Betrieb, Kosten oder Termine

Unvollständige Forderungen sollten zur Ergänzung zurückgegeben werden. Eine Prüfung ohne ausreichende Nachweise führt zu erhöhtem Streit- und Prüfungsrisiko.

Prüfprozess für Forderungen

Schritt

Beschreibung

Registrierung der Forderung

formale Erfassung im Forderungs- oder Vertragsregister

Technische Prüfung

Bewertung der betrieblichen und fachlichen Berechtigung

Vertragliche Prüfung

Abgleich mit Vertrag, Leistungsbeschreibung und Nachtragsregelungen

Finanzielle Bewertung

Prüfung der Kostenhöhe, Berechnungsmethode und Budgetwirkung

Verhandlung

Abstimmung mit dem Dienstleister über Umfang, Nachweise und mögliche Einigung

Entscheidung

Genehmigung, Ablehnung oder Anpassung der Forderung

Dokumentation

Ablage der finalen Entscheidung und aller Nachweise

Jede Forderung sollte eine eindeutige Vorgangsnummer, einen Verantwortlichen und einen Bearbeitungsstatus erhalten.

Bewertungskriterien für Forderungen

  • vertragliche Gültigkeit

  • Qualität und Vollständigkeit der Nachweise

  • sachliche und betriebliche Begründung

  • Angemessenheit der Kosten

  • Einhaltung der vereinbarten Melde- und Genehmigungswege

  • Auswirkungen auf den Universitätsbetrieb

  • Vergleich mit ähnlichen früheren Fällen

Die Entscheidung muss objektiv, nachvollziehbar und dokumentiert sein. Teilweise berechtigte Forderungen sollten entsprechend gekürzt oder angepasst werden.

Bedeutung der Dokumentation

Eine vollständige Dokumentation ist die Grundlage für Transparenz, Kostenkontrolle und Revisionssicherheit. Sie ermöglicht es der Universität, Entscheidungen auch Monate oder Jahre später nachvollziehbar zu begründen.

Die Dokumentation unterstützt:

  • Audit- und Revisionsanforderungen

  • finanzielle Transparenz

  • Nachvollziehbarkeit von Vertragsänderungen

  • Streitbeilegung

  • institutionelle Verantwortung

  • Wissenssicherung bei Personalwechsel

Ohne verlässliche Dokumentation entstehen Risiken bei Abrechnung, Prüfung, Vertragsauslegung und Rechtsdurchsetzung.

Erforderliche Dokumente

Dokumenttyp

Zweck

Änderungsanträge

Dokumentation geplanter oder umgesetzter Leistungsänderungen

Nachtragsvereinbarungen

formale Festlegung genehmigter Vertragsänderungen

Forderungsregister

Übersicht über eingereichte, offene, genehmigte oder abgelehnte Forderungen

Genehmigungsnachweise

Nachweis der fachlichen, finanziellen und organisatorischen Freigabe

Finanzbewertungen

Begründung von Preis- und Kostenentscheidungen

Besprechungsprotokolle

Dokumentation von Verhandlungen, Klärungen und Abstimmungen

Kommunikationsprotokolle

Nachverfolgung von E-Mails, Schreiben und sonstiger Korrespondenz

Alle Dokumente sollten eindeutig dem jeweiligen Vertrag, Vorgang und Gebäude oder Leistungsbereich zugeordnet werden.

Für eine belastbare Aktenführung gelten folgende Standards:

  • zentrale Ablage im Vertrags- oder Dokumentenmanagementsystem

  • einheitliche Dateinamen und Vorgangsnummern

  • Versionskontrolle bei Entwürfen, Angeboten und Vereinbarungen

  • klar geregelte Zugriffsrechte

  • Nutzung standardisierter Vorlagen

  • nachvollziehbare Genehmigungshistorie

  • Aufbewahrung gemäß internen Richtlinien der Universität

  • Trennung zwischen Entwurf, Prüfung und finaler Freigabe

Die Dokumentation muss vollständig genug sein, damit eine unabhängige Prüfung den Vorgang ohne zusätzliche mündliche Erläuterungen nachvollziehen kann.

Interne Kontrollen

Interne Kontrollen sichern die Einhaltung von Vertrags-, Budget- und Genehmigungsregeln. Sie reduzieren das Risiko nicht autorisierter Leistungen und stärken die Steuerungsfähigkeit des Facility Managements.

Wichtige Kontrollmaßnahmen sind:

  • definierte Genehmigungshierarchien

  • Trennung von Bedarfsmeldung, Prüfung, Freigabe und Abrechnung

  • Budgetprüfung vor Beauftragung

  • regelmäßige Vertrags- und Leistungsprüfungen

  • stichprobenartige Prüfung von Nachträgen und Forderungen

  • klare Eskalationswege bei Streitfällen

  • regelmäßige Abstimmung zwischen FM, Beschaffung und Finanzen

Kontrollen sollten praktikabel sein und den Betrieb nicht unnötig verzögern. Gleichzeitig müssen sie ausreichend streng sein, um finanzielle und vertragliche Risiken zu vermeiden.

Risikobereiche

Risiko

Mögliche Auswirkung

Nicht autorisierte Leistungsänderungen

Budgetüberschreitungen und ungeklärte Zahlungsverpflichtungen

Schwache Dokumentation

Beanstandungen bei Prüfungen und erschwerte Streitbeilegung

Unkontrollierte Forderungen

finanzielle Konflikte und steigende Vertragskosten

Unklare Vertragsformulierungen

operative Konflikte und uneinheitliche Entscheidungen

Verzögerte Genehmigungen

Betriebsunterbrechungen oder verspätete Leistungserbringung

Diese Risiken sollten regelmäßig bewertet und durch klare Prozesse, Schulungen und Kontrollen reduziert werden.

Wichtige Überwachungsbereiche

Das Monitoring gibt der Universität einen laufenden Überblick über Vertragsänderungen, Forderungen und finanzielle Auswirkungen. Es unterstützt frühzeitige Entscheidungen und verhindert, dass sich ungeprüfte Vorgänge ansammeln.

Wichtige Kennzahlen sind:

  • Anzahl der Vertragsnachträge

  • Gesamtwert genehmigter Forderungen

  • Häufigkeit von Leistungsänderungen

  • offene Streitfälle

  • Bearbeitungs- und Lösungszeiten

  • Budgetauswirkungen von Änderungen

  • Anzahl abgelehnter oder gekürzter Forderungen

  • wiederkehrende Ursachen für Nachträge

Diese Informationen helfen, Vertragslücken, Planungsfehler oder wiederkehrende betriebliche Probleme zu erkennen.

Berichtsstruktur

Bericht

Zweck

Häufigkeit

Nachtragsbericht

Überwachung genehmigter Leistungs- und Vertragsänderungen

monatlich

Forderungsstatusbericht

Verfolgung aktiver, offener und abgeschlossener Forderungen

monatlich

Finanzwirkungsbericht

Bewertung der Kostenfolgen für Budget und Vertragswert

quartalsweise

Compliance-Bericht

Prüfung der Einhaltung von Prozessen, Genehmigungen und Dokumentationspflichten

jährlich

Berichte sollten klare Entscheidungsgrundlagen liefern. Sie müssen offene Risiken, finanzielle Auswirkungen und notwendige Maßnahmen verständlich darstellen.

Operative Best Practices

Universitäten sollten klare, wiederholbare und gut dokumentierte Abläufe für Nachträge und Forderungen etablieren.

Empfohlene operative Maßnahmen sind:

  • eindeutige Vertrags- und Leistungsbeschreibungen verwenden

  • standardisierte Prozesse für Nachträge und Zusatzleistungen anwenden

  • formale Genehmigungsworkflows konsequent einhalten

  • regelmäßige Vertragsbesprechungen mit Dienstleistern durchführen

  • klare Kommunikationswege zwischen FM, Nutzern und Dienstleistern festlegen

  • wiederkehrende Zusatzleistungen analysieren und gegebenenfalls in den Vertrag integrieren

  • Leistungsänderungen erst nach Prüfung und Freigabe umsetzen

  • Notfallleistungen nachträglich vollständig dokumentieren

Ein wirksames operatives Vorgehen stellt sicher, dass der Universitätsbetrieb flexibel bleibt, ohne die Kosten- und Vertragskontrolle zu verlieren.

Administrative Best Practices

Auch die administrative Steuerung muss professionell organisiert sein. Sie stellt sicher, dass Vorgänge prüfbar, vergleichbar und langfristig nachvollziehbar bleiben.

Empfohlene administrative Maßnahmen sind:

  • zentrales Vertragsmanagementsystem einsetzen

  • FM-Mitarbeitende regelmäßig in Vertragsadministration schulen

  • vollständige Audit-Trails für Nachträge und Forderungen führen

  • standardisierte Vorlagen für Anträge, Angebote, Prüfungen und Freigaben nutzen

  • Vertragsklauseln und Verfahren regelmäßig überprüfen

  • Zuständigkeiten und Genehmigungsgrenzen schriftlich festlegen

  • Berichte für Management, Finanzen und Beschaffung bereitstellen

  • Lessons Learned aus Streitfällen und Nachträgen in neue Ausschreibungen übernehmen

Durch diese Maßnahmen verbessern Universitäten ihre Kostenkontrolle, reduzieren Streitfälle und erhöhen die Qualität der Zusammenarbeit mit Dienstleistern.