Evakuierung und Gefahrenabwehr
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Evakuierung und Gefahrenabwehr
Evakuierung und Gefahrenabwehr im universitären Facility Management beschreiben die organisatorischen, technischen und betrieblichen Maßnahmen, mit denen Personen bei Bränden, technischen Störungen, Gefahrstoffereignissen, Sicherheitslagen, baulichen Gefahren, Ausfällen der Versorgungsinfrastruktur oder anderen kritischen Situationen geschützt werden. Ziel ist es, gefährdete Personen schnell, geordnet und sicher aus betroffenen Gebäuden oder Campusbereichen herauszuführen und gleichzeitig die Gefahrenlage kontrolliert zu bewerten, einzugrenzen und zu beseitigen. Da Universitätsgebäude von Beschäftigten, Studierenden, Forschenden, Besuchenden, externen Dienstleistern, Konferenzteilnehmenden und Personen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen genutzt werden, muss das Facility Management sicherstellen, dass Evakuierungsmaßnahmen nicht nur formal vorhanden, sondern im täglichen Betrieb nutzbar, verständlich und belastbar sind. Eine wirksame Struktur umfasst Alarmierungssysteme, definierte Sammelstellen, geschulte Evakuierungshelfende, klare Schnittstellen zur Feuerwehr, spezielle Maßnahmen zur Gefahrenkontrolle, regelmäßige Übungen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation.
Strukturierte Evakuierung und koordinierte Gefahrenabwehr
- Zweck und strategische Relevanz
- Verantwortung des Facility Managements
- Alarmierungssysteme
- Lokale Gefahrenalarme
- Barrierefreiheit der Alarmierung
- Sammelstellen
- Kapazität und Campusdichte
- Barrierefreiheit und Orientierung
- Evakuierungshelfende
- Benennung und Abdeckung
- Schulungsanforderungen
- Sonderbereiche
- Schnittstellen zur Feuerwehr
- Gebäude- und Gefahreninformationen
- Übergabe und Koordination
- Gefahrenkontrolle
- Chemische und Laborgefahren
- Gasfreisetzung und Gefahren durch technische Medien
- Übungen und Trainings
- Übungen in Laboren und Sonderbereichen
- Stabs- und Planspielübungen
- Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
- Ereignisdokumentation
- Management von Korrekturmaßnahmen
Zweck und strategische Relevanz
Evakuierung und Gefahrenabwehr sind zentrale Bestandteile der Betreiberverantwortung im Facility Management. Sie dienen nicht allein der Erfüllung gesetzlicher oder organisatorischer Anforderungen, sondern der unmittelbaren Sicherstellung von Leben, Gesundheit, Betriebskontinuität und institutioneller Handlungsfähigkeit. Eine Universität kann ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung nur erfüllen, wenn Gebäude sicher betrieben werden und Notfallsituationen beherrschbar bleiben.
Strategisch betrachtet reduziert eine belastbare Evakuierungsorganisation das Risiko von Personenschäden, Betriebsunterbrechungen, Sachschäden, Reputationsverlusten und rechtlichen Folgen. Sie unterstützt außerdem die Zusammenarbeit zwischen Facility Management, Arbeitsschutz, Sicherheitsdienst, Hochschulleitung, Fachbereichen, Laborverantwortlichen, externen Dienstleistern und Einsatzkräften.
Der strategische Nutzen umfasst insbesondere:
Schutz von Personen vor unmittelbaren und mittelbaren Gefahren
Sicherstellung klarer Zuständigkeiten im Ereignisfall
Reduzierung von Reaktionszeiten bei kritischen Lagen
Begrenzung von Sach- und Betriebsschäden
Verbesserung der Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungskräften
Nachweis einer strukturierten Betreiberorganisation
Stärkung der Krisenfestigkeit des Campusbetriebs
Schutz von Leben und Gesundheit
Der vorrangige Zweck jeder Evakuierungs- und Gefahrenabwehrmaßnahme ist der Schutz von Leben und Gesundheit. Personen müssen aus gefährdeten Bereichen entfernt werden, bevor sie Feuer, Rauch, toxischen Dämpfen, Gasfreisetzungen, Sauerstoffmangel, chemischen Stoffen, elektrischen Gefahren, strukturellen Schäden oder anderen unsicheren Bedingungen ausgesetzt werden.
Zum Schutz von Leben und Gesundheit gehört auch, Personen mit Unterstützungsbedarf frühzeitig mitzudenken. Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, kognitiven Einschränkungen, Sprachbarrieren oder temporären Verletzungen benötigen verlässliche Informationen, geeignete Wegeführungen und gegebenenfalls organisatorische Unterstützung.
Das Facility Management sollte insbesondere sicherstellen:
Flucht- und Rettungswege sind frei, gekennzeichnet und beleuchtet.
Alarmierungen sind in allen relevanten Bereichen wahrnehmbar.
Anweisungen sind eindeutig, kurz und handlungsorientiert.
Unterstützungsbedarfe werden in der Planung berücksichtigt.
Besondere Nutzungen und Veranstaltungen werden vorab bewertet.
Rückkehr in gefährdete Bereiche wird verhindert, bis eine Freigabe erfolgt.
Verantwortung des Facility Managements
| Verantwortungsbereich | Aufgabe des Facility Managements | Praxisanforderung |
|---|---|---|
| Bauliche Sicherheit | Sicherstellung nutzbarer Flucht- und Rettungswege | Regelmäßige Begehungen und sofortige Beseitigung von Blockaden |
| Technische Sicherheit | Betrieb und Wartung sicherheitsrelevanter Anlagen | Prüfintervalle, Wartungsnachweise und Störungsmanagement |
| Organisatorische Sicherheit | Festlegung von Rollen, Abläufen und Eskalationen | Dokumentierte Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen |
| Nutzerkommunikation | Verständliche Information für Beschäftigte, Studierende und Gäste | Aushänge, Unterweisungen, digitale Hinweise und Beschilderung |
| Ereignismanagement | Unterstützung bei Evakuierung, Sperrung und Wiederfreigabe | Klare Meldewege, Lagebewertung und Freigabeprozesse |
FM muss klare Kontrollroutinen, Eskalationswege und Verantwortlichkeiten etablieren. Sicherheitsrelevante Mängel sind zu priorisieren, nachzuverfolgen und erst dann abzuschließen, wenn ihre Beseitigung überprüft wurde.
Komplexität des universitären Umfelds
Universitäten weisen wechselnde Belegungszahlen, heterogene Nutzergruppen und unterschiedliche Risikoprofile auf. Ein Hörsaal kann während einer Vorlesung mehrere hundert Personen aufnehmen, während derselbe Gebäudeteil außerhalb der Vorlesungszeiten nahezu leer ist. Bibliotheken, Mensen, Forschungsgebäude, Laborbereiche, Verwaltungsgebäude und Veranstaltungsflächen haben jeweils andere Nutzungszeiten, Fluchtwegbelastungen und Kommunikationsbedarfe.
Zusätzlich kennen viele Nutzerinnen und Nutzer die Gebäude nicht im Detail. Erstsemester, Gäste, internationale Forschende, Konferenzteilnehmende und externe Dienstleister wissen häufig nicht, wo sich Notausgänge, Sammelstellen oder sichere Ausweichwege befinden. Evakuierungsplanung muss deshalb gebäudespezifisch, nutzerorientiert und verständlich gestaltet werden.
Besondere Komplexitätsfaktoren im Hochschulbetrieb sind:
stark schwankende Personenbelegung je nach Tageszeit, Semesterphase und Veranstaltung
gleichzeitige Nutzung durch Beschäftigte, Studierende, Gäste und externe Dienstleister
technische Sonderbereiche wie Labore, Werkstätten, Rechenzentren und Tierhaltungen
öffentliche oder teilöffentliche Gebäudebereiche mit ortsunkundigen Personen
Campusstrukturen mit mehreren Gebäuden, Wegen, Zufahrten und Freiflächen
Sonderlagen wie Prüfungen, Tagungen, Bauarbeiten oder Abendveranstaltungen
Auch die dezentrale Struktur vieler Campus erhöht die Komplexität. Mehrere Gebäude können gleichzeitig betroffen sein, etwa bei Stromausfall, Unwetter, Gefahrstofffreisetzung, technischer Störung oder Sicherheitslage. FM muss daher sowohl Einzelgebäude als auch zusammenhängende Campusbereiche betrachten.
Alarmierungssysteme
Alarmierungssysteme sind die Grundlage einer rechtzeitigen Evakuierung. Sie müssen Gefahrensituationen zuverlässig anzeigen, Personen zu einem angemessenen Verhalten veranlassen und die zuständigen Stellen innerhalb der Universität sowie externe Einsatzkräfte informieren. Die Alarmierung muss technisch zuverlässig, organisatorisch geregelt und für die jeweilige Gebäudenutzung geeignet sein.
Im universitären Umfeld reicht ein einzelnes Alarmsignal häufig nicht aus. Unterschiedliche Nutzungen, Raumgrößen, Lärmbelastungen, technische Risiken und Nutzergruppen erfordern differenzierte Alarmierungsformen. FM muss sicherstellen, dass Alarme eindeutig wahrnehmbar sind, regelmäßig geprüft werden und in dokumentierte Reaktionsprozesse eingebunden sind.
| Alarmierungsart | Typische Einsatzbereiche | FM-Anforderung |
|---|---|---|
| Akustischer Alarm | Verwaltungsgebäude, Unterrichtsräume, Flure, allgemeine Bereiche | Hörbarkeit regelmäßig prüfen und Störungen dokumentieren |
| Sprachalarmierung | Hörsäle, Bibliotheken, Veranstaltungsräume, komplexe Gebäude | Verständliche Durchsagen mit klarer Handlungsanweisung sicherstellen |
| Optische Alarmierung | Barrierefreie Bereiche, Sanitärbereiche, laute Umgebungen | Sichtbarkeit, Wartung und Einbindung in Alarmkonzept prüfen |
| Lokaler Gefahrenalarm | Labore, Gaslager, Technikräume, Sonderbereiche | Alarmbedeutung und Reaktionsprozess eindeutig festlegen |
| Digitale Benachrichtigung | Campuskommunikation, Sicherheitsdienst, Krisenorganisation | Ergänzend nutzen, nicht als alleinige Evakuierungsgrundlage betrachten |
Sprachalarmierungs- und Beschallungssysteme
Sprachalarmierungs- und Beschallungssysteme können Personen gezielter anleiten als reine Alarmtöne. Dies ist besonders wichtig in großen Hörsälen, Bibliotheken, Veranstaltungsräumen, Sportstätten, Foyers, Mensen und komplexen Gebäuden mit mehreren Ausgängen oder Gebäudeteilen. Eine klare Sprachdurchsage kann Panik reduzieren, Fehlverhalten verhindern und den Evakuierungsablauf beschleunigen.
Die Ansagen müssen kurz, eindeutig und handlungsorientiert sein. Sie sollten mitteilen, was die Personen tun sollen, welche Bereiche zu verlassen sind und ob bestimmte Ausgänge oder Wege nicht benutzt werden dürfen. Allgemeine oder missverständliche Formulierungen sind zu vermeiden. In Gebäuden mit internationaler Nutzung kann es erforderlich sein, Standardansagen mehrsprachig vorzubereiten.
Qualitätsanforderungen an Sprachalarmierungen:
Die Ansage muss deutlich hörbar und verständlich sein.
Die Sprache muss einfach und eindeutig sein.
Die Anweisung muss ein konkretes Verhalten auslösen.
Die Durchsage darf keine widersprüchlichen Informationen enthalten.
Mehrsprachige Standardtexte sollten für internationale Bereiche vorbereitet sein.
Die Verständlichkeit muss nach baulichen oder akustischen Veränderungen erneut geprüft werden.
FM muss sicherstellen, dass Sprachalarmierungsanlagen regelmäßig geprüft werden, in allen vorgesehenen Bereichen verständlich sind und mit der Evakuierungsorganisation abgestimmt bleiben. Änderungen an Raumstrukturen, Akustik, Möblierung oder Nutzungen können die Verständlichkeit beeinflussen und müssen berücksichtigt werden.
Lokale Gefahrenalarme
Neben allgemeinen Evakuierungsalarmen können Universitäten lokale Gefahrenalarme benötigen. Solche Alarme kommen insbesondere in Laboren, Gaslagern, technischen Betriebsräumen, Reinräumen, Strahlenschutzbereichen, Biosicherheitsbereichen, Werkstätten oder Bereichen mit besonderer Lüftungstechnik zum Einsatz. Sie können vor Gasleckagen, Sauerstoffmangel, Lüftungsausfall, Überdruck, Unterdruck, Temperaturabweichungen, Strahlungsrisiken oder technischen Prozessstörungen warnen.
Lokale Gefahrenalarme müssen eindeutig einem Ereignis und einem Handlungsbedarf zugeordnet sein. Beschäftigte und regelmäßig anwesende Nutzerinnen und Nutzer müssen wissen, ob ein Alarm eine sofortige Evakuierung, das Verlassen eines Teilbereichs, das Abschalten eines Versuchs, das Schließen von Türen, eine Meldung an eine Leitstelle oder eine andere definierte Reaktion verlangt.
| Lokaler Alarm | Mögliche Ursache | Erwartete Reaktion |
|---|---|---|
| Gasalarm | Leckage, fehlerhafte Armatur, Druckabfall | Bereich verlassen, Zutritt sperren, Fachverantwortliche und Leitstelle informieren |
| Sauerstoffmangelalarm | Kryogene Gase, Verdrängung der Raumluft | Sofortiger Rückzug, keine Einzelrettung, Einsatzkräfte informieren |
| Lüftungsalarm | Ausfall oder Störung der Laborlüftung | Tätigkeiten sichern, Bereich nach Vorgabe verlassen, technische Prüfung veranlassen |
| Temperatur- oder Prozessalarm | Abweichung in Technik- oder Versuchsanlagen | Meldung an zuständige Stelle, fachliche Bewertung, gegebenenfalls Sperrung |
| Strahlenschutz- oder Biosicherheitsalarm | Bereichsspezifische Störung oder Freisetzung | Bereich nach Sonderanweisung sichern, Fachverantwortliche einbinden |
FM muss diese Alarme in die allgemeine Eskalationsstruktur einbinden. Es muss geregelt sein, wer alarmiert wird, wer technische Informationen bereitstellt, wer den betroffenen Bereich sperrt, wer Einsatzkräfte unterstützt und wer über eine Wiederfreigabe entscheidet. Ohne klare Einbindung besteht das Risiko, dass lokale Alarme entweder unterschätzt oder falsch interpretiert werden.
Barrierefreiheit der Alarmierung
Alarmierungssysteme müssen auch Personen erreichen, die akustische, visuelle, sprachliche, kognitive oder mobilitätsbezogene Einschränkungen haben. Eine inklusive Evakuierungsplanung darf nicht voraussetzen, dass alle Personen einen Alarmton hören, eine Durchsage verstehen oder sich ohne Unterstützung orientieren können.
FM sollte daher folgende Maßnahmen prüfen und umsetzen:
optische Signalgeber in geeigneten Bereichen
gut erkennbare und kontrastreiche Fluchtwegkennzeichnung
verständliche Piktogramme und eindeutige Beschilderung
ausreichende Beleuchtung auf Fluchtwegen und an Sammelstellen
barrierearme Wegeführung zu Ausgängen und Sammelstellen
organisatorische Unterstützung für Personen mit Hilfebedarf
abgestimmte Informationen für internationale Nutzergruppen
individuelle Notfallinformationen für regelmäßig anwesende Personen mit besonderem Bedarf
Wichtig ist, dass Barrierefreiheit nicht nur bei Neubauten oder Sanierungen berücksichtigt wird. Auch Bestandsgebäude müssen regelmäßig daraufhin bewertet werden, ob die vorhandenen Alarmierungs- und Evakuierungsbedingungen für unterschiedliche Nutzergruppen ausreichend sind. Erkannte Schwachstellen sind in die Maßnahmenplanung aufzunehmen.
Sammelstellen
Sammelstellen dienen dazu, evakuierte Personen in sicherer Entfernung zu sammeln, Orientierung zu geben und die weitere Koordination zu ermöglichen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Evakuierungsorganisation, da sie verhindern, dass Personen in Gefahrenbereiche zurückkehren, Zugänge blockieren oder sich ungeordnet auf dem Campus verteilen.
FM muss Sammelstellen eindeutig festlegen, kennzeichnen, kommunizieren und regelmäßig auf Eignung prüfen. Dabei sind nicht nur die Lage und Größe entscheidend, sondern auch Erreichbarkeit, Sicherheit, Sichtbarkeit, Barrierefreiheit und die Auswirkungen auf Einsatzkräfte, Verkehr und angrenzende Gebäude.
| Kriterium | Anforderung an die Sammelstelle |
|---|---|
| Sicherheit | Ausreichender Abstand zu Gebäude, Rauch, Glasbruch, Gefahrstoffen und Verkehr |
| Erreichbarkeit | Verständliche Wegeführung aus allen relevanten Ausgängen |
| Kapazität | Auslegung auf realistische Maximalbelegung und Sonderveranstaltungen |
| Barrierefreiheit | Nutzbarkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Orientierung |
| Einsatzkoordination | Keine Behinderung von Feuerwehrzufahrten, Hydranten oder Aufstellflächen |
| Kommunikation | Eindeutige Benennung in Plänen, Aushängen und Unterweisungen |
Standort- und Sicherheitskriterien
Sammelstellen müssen außerhalb unmittelbarer Gefahrenbereiche liegen. Sie dürfen Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge, Hydranten, Rettungswege, Zufahrten zu Notaufnahmen, Gebäudeeingänge oder technische Zugangspunkte nicht behindern. Außerdem müssen sie vor Rauch, Wärmestrahlung, herabfallenden Bauteilen, Glasbruch, Gefahrstoffausbreitung, Verkehr, Baustellenrisiken und weiteren Sekundärgefahren geschützt sein.
Eine geeignete Sammelstelle ist gut erreichbar, eindeutig erkennbar und ausreichend weit vom betroffenen Gebäude entfernt. Gleichzeitig darf sie nicht so weit entfernt sein, dass Personen den Weg nicht finden oder sich unkontrolliert entfernen. Bei komplexen Gebäuden können mehrere Sammelstellen erforderlich sein, um unterschiedliche Ausgänge sinnvoll abzubilden.
Sicherheitskriterien für die Standortwahl:
keine Lage direkt vor Fassaden mit Glasflächen oder absturzgefährdeten Bauteilen
keine Blockierung von Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen
ausreichender Abstand zu potenzieller Rauch- oder Gefahrstoffausbreitung
sichere Trennung von fließendem Verkehr und Lieferzonen
gute Sichtbarkeit für Evakuierungshelfende und Sicherheitsdienst
ausreichende Beleuchtung bei Abend- und Nachtbetrieb
klare Beschilderung auch für ortsunkundige Personen
Kapazität und Campusdichte
Die Kapazität einer Sammelstelle muss sich an der realistischen Maximalbelegung orientieren. In Universitäten reicht es nicht, nur die durchschnittliche tägliche Belegung zu betrachten. Prüfungen, Vorlesungsspitzen, öffentliche Veranstaltungen, Konferenzen, Semesterbeginn, Bibliotheksphasen, Gremiensitzungen oder parallele Veranstaltungen können deutlich höhere Personenzahlen erzeugen.
Auch die gleichzeitige Evakuierung benachbarter Gebäude muss berücksichtigt werden. Eine Sammelstelle, die für ein einzelnes Gebäude ausreichend erscheint, kann bei einer campusweiten Störung überlastet sein. Überfüllte Sammelstellen führen zu Unübersichtlichkeit, blockierten Wegen und Risiken für die Einsatzorganisation.
| Planungsfaktor | Bedeutung für FM |
|---|---|
| Raumkapazitäten | Grundlage für maximale Personenzahlen je Gebäude |
| Veranstaltungspläne | Erkennen von zeitlich begrenzten Belegungsspitzen |
| Prüfungsphasen | Höhere Dichte in Hörsälen, Foyers und Verkehrsflächen |
| Parallelbetrieb mehrerer Gebäude | Risiko gleichzeitiger Nutzung derselben Sammelstelle |
| Öffentliche Veranstaltungen | Höherer Anteil ortsunkundiger Personen |
| Wetter- und Jahreszeitfaktoren | Einfluss auf Nutzbarkeit, Beleuchtung und Bodenverhältnisse |
Barrierefreiheit und Orientierung
Sammelstellen und die Wege dorthin müssen für möglichst alle Nutzergruppen erreichbar und verständlich sein. Dazu gehören barrierearme Wegeführungen, abgesenkte Bordsteine, ausreichende Beleuchtung, gut lesbare Schilder, kontrastreiche Kennzeichnungen und klare Wegweisung. Treppen, enge Durchgänge, unbefestigte Flächen, steile Rampen oder schlecht beleuchtete Außenbereiche können die Evakuierung erschweren.
Für ortsunkundige Personen müssen Informationen einfach auffindbar sein. Gebäudenaushänge, Flucht- und Rettungspläne, digitale Campusinformationen und Unterweisungen sollten einheitliche Bezeichnungen und Symbole verwenden. Unterschiedliche Namen für dieselbe Sammelstelle sind zu vermeiden.
Barrierefreie Sammelstellenplanung sollte berücksichtigen:
stufenarme oder stufenfreie Wege
ausreichende Breite für Rollstühle und Gehhilfen
beleuchtete und befestigte Flächen
kontrastreiche Beschilderung
einfache und einheitliche Benennung
sichere Wartebereiche für Personen mit Hilfebedarf
organisatorische Unterstützung durch geschulte Personen
Bei Personen mit Mobilitätseinschränkungen kann es erforderlich sein, sichere Zwischenbereiche, Evakuierungsstühle, Assistenzkonzepte oder abgestimmte Unterstützungsprozesse vorzusehen. Diese Maßnahmen müssen realistisch, geübt und organisatorisch abgesichert sein.
Temporäre Änderungen
Sammelstellen können durch Bauarbeiten, Straßen- oder Wegesperrungen, Außenveranstaltungen, Lieferzonen, Landschaftsarbeiten, Winterdienst, Hochwasser, Sturmschäden oder temporäre Installationen beeinträchtigt werden. FM muss solche Änderungen frühzeitig erkennen und bewerten. Wenn eine Sammelstelle vorübergehend nicht nutzbar ist, müssen Ersatzsammelstellen festgelegt, beschildert und kommuniziert werden. Dies betrifft Gebäudenutzende, Evakuierungshelfende, Sicherheitsdienst, Leitstellen, Veranstaltungsorganisation, externe Dienstleister und Einsatzkräfte. Temporäre Änderungen dürfen nicht nur intern bekannt sein, sondern müssen im Ereignisfall praktisch funktionieren.
Checkliste für temporäre Änderungen:
Ist die Sammelstelle weiterhin sicher nutzbar?
Sind Wege zur Sammelstelle frei und beleuchtet?
Werden Feuerwehrzufahrten oder Aufstellflächen beeinträchtigt?
Ist eine Ersatzsammelstelle erforderlich?
Wurde die Änderung an alle relevanten Stellen kommuniziert?
Sind Aushänge, Pläne und digitale Informationen angepasst?
Wurde nach Abschluss der Maßnahme die ursprüngliche Nutzbarkeit geprüft?
Evakuierungshelfende
Evakuierungshelfende unterstützen eine geordnete und zügige Evakuierung. Sie ersetzen nicht die Feuerwehr und übernehmen keine gefährlichen Rettungsmaßnahmen. Ihre Aufgabe besteht darin, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Orientierung zu geben, Personen zum Verlassen des Gebäudes anzuhalten, besondere Beobachtungen zu melden und die Evakuierungsorganisation zu unterstützen.
In Universitäten ist diese Rolle besonders wichtig, weil viele Personen ortsunkundig sind oder sich in wechselnden Gebäuden aufhalten. Evakuierungshelfende schaffen eine Verbindung zwischen der zentralen Organisation und den tatsächlichen Bedingungen vor Ort.
| Aufgabe von Evakuierungshelfenden | Keine Aufgabe von Evakuierungshelfenden |
|---|---|
| Personen zum Verlassen des Gebäudes anleiten | Verrauchte oder gefährliche Bereiche betreten |
| Auf Sammelstellen hinweisen | Eigene Sicherheit gefährden |
| Blockierte Wege oder besondere Beobachtungen melden | Technische Anlagen ohne Qualifikation bedienen |
| Personen mit Hilfebedarf organisatorisch unterstützen | Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr ersetzen |
| Informationen an Koordinationsstellen weitergeben | Rückkehr in gefährdete Bereiche erlauben |
Evakuierungshelfende leiten Personen zu den vorgesehenen Ausgängen, weisen auf Sammelstellen hin, melden blockierte Fluchtwege, unterstützen Personen mit Hilfebedarf und geben Informationen an die zuständige Koordinationsstelle weiter. Soweit gefahrlos möglich, können sie zugewiesene Bereiche kontrollieren, zum Beispiel Flure, Seminarräume, Besprechungsräume oder allgemein zugängliche Zonen.
Ihre Rolle muss klar begrenzt sein. Evakuierungshelfende dürfen sich nicht selbst gefährden, keine verrauchten Bereiche betreten, keine technischen Eingriffe ohne Qualifikation vornehmen und keine Rettungsmaßnahmen durchführen, die Einsatzkräften vorbehalten sind. Die Sicherheit der Helfenden hat Vorrang.
Kernaufgaben im Ereignisfall:
Ruhe bewahren und klare Anweisungen geben
Personen zum nächsten sicheren Ausgang leiten
auf Sammelstellen hinweisen
Türen und Wege nur prüfen, wenn dies gefahrlos möglich ist
blockierte oder verrauchte Wege melden
Personen mit Hilfebedarf organisatorisch unterstützen
Informationen an Sicherheitsdienst, Leitstelle oder Koordination weitergeben
Rückkehrversuche in das Gebäude verhindern, soweit gefahrlos möglich
Benennung und Abdeckung
Die Abdeckung mit Evakuierungshelfenden sollte nach Gebäude, Etage, Fachbereich, Labor, Bibliothek, Veranstaltungsfläche, Werkstatt oder Funktionsbereich geplant werden. Dabei ist zu berücksichtigen, wann und wie die jeweiligen Bereiche tatsächlich genutzt werden. Eine rein formale Benennung von Personen reicht nicht aus, wenn diese häufig abwesend, im Homeoffice, in Lehrveranstaltungen, auf Dienstreisen oder in anderen Gebäuden tätig sind.
| Abdeckungsfaktor | FM-Bewertung |
|---|---|
| Gebäudegröße | Anzahl der Helfenden je Geschoss und Gebäudeteil festlegen |
| Nutzungsart | Labor, Bibliothek, Hörsaal oder Verwaltung unterschiedlich bewerten |
| Anwesenheitszeiten | Abend-, Wochenend- und Feriennutzung berücksichtigen |
| Vertretungen | Ausfälle durch Urlaub, Krankheit oder mobile Arbeit abdecken |
| Sonderveranstaltungen | Zusätzliche Einweisung von Veranstaltungs- oder Sicherheitspersonal prüfen |
| Nutzergruppen | Ortsunkundige, internationale oder unterstützungsbedürftige Personen einplanen |
Schulungsanforderungen
Evakuierungshelfende benötigen eine praxisnahe Schulung. Diese sollte Alarmierungsabläufe, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Kommunikationswege, persönliche Grenzen, Verhalten bei Rauch, Unterstützung von Personen mit Hilfebedarf, Verhalten bei blockierten Wegen und die Meldung von Gefahren umfassen.
Die Schulung muss gebäudespezifische Besonderheiten berücksichtigen. Ein Evakuierungshelfer in einem Verwaltungsgebäude benötigt andere Kenntnisse als eine Helferin in einem Laborgebäude, einer Bibliothek oder einem Veranstaltungszentrum. Auch Nachunterweisungen sind erforderlich, wenn Gebäude umgebaut, Alarmierungssysteme geändert oder Sammelstellen verlegt werden.
Schulungsinhalte sollten umfassen:
Alarmarten und Bedeutung der Signale
Flucht- und Rettungswege des jeweiligen Gebäudes
Lage und Kapazität der Sammelstellen
Rollen, Grenzen und Selbstschutz
Verhalten bei Rauch oder blockierten Wegen
Unterstützung von Personen mit Hilfebedarf
Kommunikation mit Sicherheitsdienst und Koordinationsstellen
Meldung besonderer Gefahren oder fehlender Personen
Verhalten nach der Evakuierung und vor der Wiederfreigabe
Sonderbereiche
Labore, Werkstätten, Reinräume, Tierhaltungsbereiche, Archive, Serverräume und technische Betriebsbereiche benötigen besondere Aufmerksamkeit. In diesen Bereichen bestehen häufig zusätzliche Risiken durch Gefahrstoffe, technische Medien, elektrische Anlagen, empfindliche Forschungseinrichtungen, Lüftungsabhängigkeiten, Zugangsbeschränkungen oder wertvolle Bestände. Evakuierungshelfende in Sonderbereichen müssen die örtlichen Gefahren kennen und mit den Bereichsverantwortlichen abgestimmt handeln. Sie müssen wissen, ob bestimmte Prozesse vor dem Verlassen abgeschaltet werden dürfen oder müssen, welche Maßnahmen zu gefährlich sind und welche Informationen für Einsatzkräfte relevant sind.
| Sonderbereich | Besondere FM-Anforderung |
|---|---|
| Labore | Gefahrstoffe, Gasversorgung, Lüftung und Versuchsbetrieb berücksichtigen |
| Werkstätten | Maschinen, Energieversorgung und mechanische Gefahren beachten |
| Reinräume | Zugangskontrolle, technische Lüftung und Prozessabhängigkeiten einplanen |
| Tierhaltungsbereiche | Tierschutz, Zugangsbeschränkung und fachliche Zuständigkeit abstimmen |
| Archive | Brandlasten, Kulturgutschutz und Rauchschutz berücksichtigen |
| Serverräume | Stromversorgung, Klimatisierung und kritische IT-Abhängigkeiten einbeziehen |
| Technikräume | Zutrittsbeschränkung, Abschaltpunkte und Fachpersonal sicherstellen |
Schnittstellen zur Feuerwehr
Die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ist ein kritischer Bestandteil der Gefahrenabwehr. Einsatzkräfte benötigen schnellen Zugang, verlässliche Informationen und klare Ansprechpartner. FM muss die baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit die Feuerwehr ohne Verzögerung handeln kann.
Diese Schnittstellen müssen nicht erst im Ereignisfall entstehen. Sie sind im Vorfeld zu planen, zu dokumentieren, regelmäßig zu prüfen und bei baulichen oder organisatorischen Änderungen zu aktualisieren.
Notfallzugang
FM muss Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen, Toranlagen, Poller, Schranken, Feuerwehrschlüsseldepots, Notzugänge, Hydranten, Brandmeldezentralen, Feuerwehrbedienfelder, Laufkarten und Gebäudezugänge funktionsfähig und erreichbar halten. Blockierte Zufahrten oder nicht funktionierende Zugangssysteme können den Einsatz erheblich verzögern.
| Zugangselement | FM-Prüfanforderung |
|---|---|
| Feuerwehrzufahrten | Frei von parkenden Fahrzeugen, Baustellenmaterial und Lieferhindernissen halten |
| Aufstellflächen | Dauerhaft nutzbar, tragfähig und eindeutig freihalten |
| Schranken und Poller | Funktion und Notöffnung regelmäßig prüfen |
| Feuerwehrschlüsseldepot | Zugänglichkeit und Aktualität der Schlüssel sicherstellen |
| Hydranten | Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Freihaltung kontrollieren |
| Brandmeldezentrale | Zugang, Beschilderung und Bedienbarkeit sicherstellen |
| Feuerwehrlaufkarten | Aktualität nach Umbauten oder Nutzungsänderungen prüfen |
Besondere Aufmerksamkeit ist bei Baustellen, Veranstaltungen, Lieferverkehren, Parkraumbewirtschaftung, Winterdienst und temporären Absperrungen erforderlich. Diese Maßnahmen dürfen Einsatzwege nicht einschränken, ohne dass abgestimmte Ersatzlösungen bestehen.
FM sollte regelmäßige Begehungen durchführen und erkannte Einschränkungen sofort beseitigen oder eskalieren. Feuerwehrzugänge sind keine optionalen Betriebsflächen, sondern sicherheitskritische Infrastrukturen.
Gebäude- und Gefahreninformationen
Die Feuerwehr benötigt aktuelle Informationen über Gebäudestrukturen, Alarmzonen, Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte, technische Anlagen, Abschaltpunkte, Gefahrstoffe, Gaslager, Laborbereiche, Tierhaltungsbereiche, Strahlenschutzbereiche, technische Betriebsräume und besondere Risiken.
Diese Informationen müssen übersichtlich, aktuell und im Ereignisfall verfügbar sein. Veraltete Pläne, unvollständige Gefahrstoffangaben oder nicht dokumentierte Umbauten können zu falschen Einsatzentscheidungen führen. FM muss sicherstellen, dass Änderungen an Gebäuden, Nutzungen, Anlagen oder Gefahrenschwerpunkten zeitnah in die Einsatzunterlagen einfließen.
Bereitzustellende Informationen umfassen insbesondere:
aktuelle Gebäude- und Feuerwehrpläne
Alarmzonen und Brandabschnitte
Flucht- und Rettungswege
Gefahrstofflager und Gaslager
Labor- und Sonderbereiche
Abschaltpunkte für Strom, Gas, Lüftung und technische Medien
Standorte von Brandmeldezentralen und Feuerwehrbedienfeldern
Informationen zu Tierhaltungs-, Strahlenschutz- oder Biosicherheitsbereichen
Ansprechpartner für FM, Technik, Labor und Sicherheitsorganisation
Übergabe und Koordination
Im Ereignisfall muss klar sein, wer die Feuerwehr empfängt, wer Zugang ermöglicht, wer Gebäudeinformationen bereitstellt, wer technische Anlagen erläutert und wer die Verbindung zu Sicherheitsdienst, Hochschulleitung, Krisenstab oder Fachverantwortlichen herstellt.
Diese Rolle muss sowohl während der regulären Arbeitszeiten als auch außerhalb der Dienstzeiten abgedeckt sein. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsszenarien sind ausdrücklich zu berücksichtigen. Eine Evakuierungs- und Gefahrenabwehrorganisation ist nur belastbar, wenn sie nicht von einzelnen zufällig anwesenden Personen abhängt.
| Koordinationspunkt | Erforderliche Festlegung |
|---|---|
| Empfang der Feuerwehr | Zuständige Person oder Funktion festlegen |
| Zugang zum Gebäude | Schlüssel, Zufahrten und technische Zugangssysteme sicherstellen |
| Lageinformation | Betroffener Bereich, Alarmursache und bekannte Gefahren benennen |
| Technische Unterstützung | Abschaltpunkte, Anlagenzustände und technische Besonderheiten erklären |
| Interne Kommunikation | Verbindung zu Sicherheitsdienst, FM-Leitung und Krisenorganisation herstellen |
| Wiederfreigabe | Zuständigkeit und Kriterien für erneute Nutzung klären |
Gefahrenkontrolle
Gefahrenkontrolle umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine akute oder drohende Gefahr begrenzt, stabilisiert, technisch bewertet und nach Möglichkeit beseitigt wird. Sie beginnt häufig parallel zur Evakuierung, darf diese aber nicht verzögern oder gefährden. Der Schutz von Personen hat Vorrang vor Betriebsfortführung und Sachwerten.
FM spielt bei der Gefahrenkontrolle eine zentrale Rolle, weil viele Risiken unmittelbar mit Gebäudetechnik, Infrastruktur, Versorgungssystemen, baulichen Zuständen und betrieblichen Abläufen verbunden sind. Voraussetzung ist, dass Zuständigkeiten, technische Informationen und Entscheidungswege vorbereitet sind.
| Gefahrenart | FM-Schwerpunkt |
|---|---|
| Brand und Rauch | Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege und Rauchkontrolle sicherstellen |
| Chemische Gefahren | Gefahrstoffinformationen, Sperrung und fachliche Bewertung koordinieren |
| Gasfreisetzung | Warnanlagen, Abschaltpunkte und Zutrittskontrolle steuern |
| Technische Medien | Druck, Temperatur, Strom, Lüftung und Prozessmedien bewerten |
| Bauliche Gefahren | Bereiche sichern, Fachbewertung veranlassen und Freigabe dokumentieren |
Brand- und Rauchkontrolle
FM muss sicherstellen, dass brandschutztechnische Einrichtungen funktionsfähig sind. Dazu gehören Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Feuerlöscher, Wandhydranten, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegkennzeichnung, Brandabschottungen und die bauliche Unterteilung in Brandabschnitte. Mängel an diesen Einrichtungen sind sicherheitskritisch. Defekte Brandschutztüren, blockierte Fluchtwege, außer Betrieb genommene Rauchabzüge oder fehlende Kennzeichnungen können im Brandfall schwerwiegende Folgen haben. FM muss solche Defekte priorisieren, dokumentieren, absichern und zeitnah beseitigen.
FM-Prüfpunkte für Brand- und Rauchkontrolle:
Sind Brandschutz- und Rauchschutztüren funktionsfähig und nicht verkeilt?
Sind Fluchtwege frei von Lagerungen, Möbeln und temporären Hindernissen?
Sind Feuerlöscher und Wandhydranten sichtbar und zugänglich?
Funktioniert die Sicherheitsbeleuchtung?
Sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen betriebsbereit?
Sind Brandabschottungen nach Arbeiten an Kabeln oder Leitungen wiederhergestellt?
Wurden temporäre Nutzungen brandschutztechnisch bewertet?
Chemische und Laborgefahren
Laborereignisse können besondere Maßnahmen erfordern. Dazu gehören Zugangsbeschränkung, Lüftungsbewertung, Information zu Gefahrstoffen, Koordination von Leckagen oder Verschüttungen, Benachrichtigung von Fachverantwortlichen, Abschaltung bestimmter technischer Systeme und kontrollierte Wiederfreigabe.
FM muss eng mit Laborleitungen, Arbeitsschutz, Gefahrstoffmanagement, Sicherheitsbeauftragten und Einsatzkräften zusammenarbeiten. Entscheidend ist, dass Informationen über Stoffe, Mengen, Lagerorte, Reaktionsgefahren, Lüftungsanlagen und Abschaltmöglichkeiten schnell verfügbar sind.
| Maßnahme | Ziel |
|---|---|
| Bereich sperren | Verhindern, dass unbefugte Personen den Gefahrenbereich betreten |
| Gefahrstoffinformationen bereitstellen | Einsatzkräfte und Fachverantwortliche handlungsfähig machen |
| Lüftung bewerten | Ausbreitung von Dämpfen oder Gasen kontrollieren |
| Fachverantwortliche informieren | Stoff- und prozessspezifische Bewertung ermöglichen |
| Reinigung oder Dekontamination veranlassen | Sichere Wiederherstellung des Bereichs vorbereiten |
| Wiederfreigabe dokumentieren | Nachvollziehbare Rückkehr in den Normalbetrieb sicherstellen |
Gasfreisetzung und Gefahren durch technische Medien
Technische Gase, Druckluft, Vakuumsysteme, Kryogase, Prozessmedien, Dampf, Heißwasser, Kälteanlagen und andere technische Medien können erhebliche Gefahren verursachen. Risiken entstehen unter anderem durch Sauerstoffverdrängung, toxische Wirkung, Brand- oder Explosionsgefahr, Druckfreisetzung, Erfrierungen, Verbrennungen oder technische Folgeschäden.
FM muss sicherstellen, dass Absperr- und Abschaltpunkte bekannt, gekennzeichnet und dokumentiert sind. Verantwortliche Personen müssen wissen, welche Systeme sie abschalten dürfen, welche Abschaltungen besondere Folgen haben und wann externe Fachkräfte oder Einsatzkräfte einzubeziehen sind.
Wesentliche FM-Anforderungen:
Absperrventile und Abschaltpunkte eindeutig kennzeichnen
Anlagenzustände und Medienführungen dokumentieren
Gaswarnanlagen und Sauerstoffmangelüberwachung prüfen
Zutritt zu betroffenen Bereichen kontrollieren
Fachpersonal und Einsatzkräfte frühzeitig einbinden
Rückkehr erst nach Messung, technischer Prüfung und Freigabe erlauben
Folgerisiken für Forschung, IT, Lüftung oder Versorgungssysteme bewerten
Für Bereiche mit Gaswarnanlagen, Sauerstoffmangelüberwachung oder besonderen technischen Medien sind klare Alarm- und Reaktionsprozesse erforderlich. Diese Prozesse müssen regelmäßig geschult und überprüft werden.
Bauliche und strukturelle Gefahren
Bauliche Gefahren können durch Wasserschäden, Fassadenschäden, Deckenablösungen, Dachlasten, Sturmereignisse, Überflutung, Risse, Setzungen, Glasbruch, beschädigte Treppen, defekte Geländer oder technische Havarien entstehen. Solche Ereignisse erfordern häufig eine schnelle Absperrung und eine fachliche Bewertung.
FM muss betroffene Bereiche sichern, Zugänge beschränken, Personen umleiten und bei Bedarf Ersatzflächen bereitstellen. Eine Wiederöffnung darf erst erfolgen, wenn die Gefahr fachlich bewertet und die Nutzung freigegeben wurde. Dies kann die Einbindung von Statik, Bauunterhaltung, Sachverständigen, Versicherungen, Arbeitsschutz oder Behörden erfordern.
Vorgehen bei baulichen Gefahren:
Bereich unverzüglich absperren
Personen aus dem betroffenen Bereich entfernen
angrenzende Nutzungen und Fluchtwege prüfen
Fachbewertung durch Bauunterhaltung, Statik oder Sachverständige veranlassen
Ersatzflächen oder Umleitungen organisieren
Reparatur- oder Sicherungsmaßnahmen dokumentieren
Wiederfreigabe schriftlich oder nachvollziehbar festhalten
Übungen und Trainings
Übungen und Trainings prüfen, ob die geplanten Abläufe tatsächlich funktionieren. Sie zeigen Schwachstellen auf, verbessern die Handlungssicherheit und stärken die Zusammenarbeit zwischen FM, Sicherheitsdienst, Fachbereichen, Arbeitsschutz, Hochschulleitung, Dienstleistern und Einsatzkräften.
Übungen dürfen nicht nur als Pflichttermin verstanden werden. Ihr Wert liegt darin, reale Betriebsbedingungen sichtbar zu machen: blockierte Wege, unklare Zuständigkeiten, schlecht hörbare Alarme, überlastete Sammelstellen, fehlende Vertretungen oder unzureichende Kommunikation.
| Übungsart | Zweck |
|---|---|
| Gebäudeevakuierungsübung | Praktische Prüfung der Räumung und Sammelstellenorganisation |
| Sonderbereichsübung | Prüfung bereichsspezifischer Gefahren und Reaktionsabläufe |
| Stabs- und Planspielübung | Test von Entscheidungswegen, Eskalation und Kommunikation |
| Feuerwehrübung | Verbesserung von Zugang, Informationsübergabe und Einsatzkoordination |
Gebäudeevakuierungsübungen
Gebäudeevakuierungsübungen sollten Alarmwahrnehmung, Nutzerverhalten, Räumungszeiten, Fluchtwegnutzung, Rolle der Evakuierungshelfenden, Erreichbarkeit der Sammelstellen, Zugang für Einsatzkräfte, Kommunikation und Gebäuderäumung prüfen. Dabei ist nicht nur entscheidend, ob Personen das Gebäude verlassen. Wichtig ist auch, ob sie die richtigen Wege nutzen, ob Türen und Fluchtwege funktionieren, ob Sammelstellen angenommen werden, ob Rückkehrversuche verhindert werden und ob Informationen an die Koordination weitergegeben werden.
Zu prüfende Punkte:
Wurde der Alarm in allen Bereichen wahrgenommen?
Haben Personen das Gebäude zügig und geordnet verlassen?
Wurden vorgesehene Fluchtwege genutzt?
Gab es Blockaden, Engstellen oder Orientierungsprobleme?
Waren Evakuierungshelfende erkennbar und handlungsfähig?
Wurden Sammelstellen gefunden und genutzt?
Wurden Rückkehrversuche verhindert?
Wurden Beobachtungen dokumentiert und Maßnahmen abgeleitet?
Übungen in Laboren und Sonderbereichen
Labore, Werkstätten, Reinräume, Tierhaltungsbereiche, Serverräume und andere Sonderbereiche benötigen spezifische Übungsszenarien. Hier muss geprüft werden, wie Personen auf Alarme, technische Störungen, Gefahrstoffereignisse oder lokale Warnsignale reagieren.
Übungen können das sichere Beenden von Tätigkeiten, das Verlassen von Bereichen, Zugangskontrolle, Informationsweitergabe, Umgang mit Lüftungsstörungen, Verhalten bei Gasalarm und Koordination mit Fachverantwortlichen umfassen. Dabei ist klar zu unterscheiden zwischen zulässigen kurzen Sicherungsmaßnahmen und gefährlichen Verzögerungen der Evakuierung.
| Übungsschwerpunkt | Beispielhafte Prüfung |
|---|---|
| Gefahrstoffereignis | Sind Stoffinformationen verfügbar und werden Bereiche gesperrt? |
| Gasalarm | Wird der Bereich sofort verlassen und Zutritt verhindert? |
| Lüftungsausfall | Sind Reaktionsschritte und Zuständigkeiten bekannt? |
| Technische Störung | Werden Fachverantwortliche und FM rechtzeitig informiert? |
| Zugangsbeschränkung | Wird unbefugtes Betreten zuverlässig verhindert? |
Stabs- und Planspielübungen
Stabs- und Planspielübungen ermöglichen es, Entscheidungswege, Eskalation, Kommunikation und Schnittstellen zu testen, ohne den Campusbetrieb zu unterbrechen. Sie eignen sich besonders für komplexe Lagen wie Stromausfall, Gefahrstofffreisetzung, Brand in einem Laborgebäude, Ausfall kritischer Infrastruktur, Unwetterereignisse oder gleichzeitige Betroffenheit mehrerer Gebäude.
Beteiligt sein sollten FM, Sicherheitsdienst, Hochschulleitung, Arbeitsschutz, Kommunikation, Laborverantwortliche, IT, externe Dienstleister und gegebenenfalls Krisenstabsfunktionen. Ziel ist es, Rollen, Zuständigkeiten, Informationsflüsse, Prioritäten und Entscheidungsgrundlagen zu prüfen.
Planspiele sollten insbesondere folgende Fragen klären:
Wer bewertet die Lage?
Wer entscheidet über Evakuierung, Sperrung oder Teilfreigabe?
Wer informiert Hochschulleitung, Fachbereiche und Kommunikationsstellen?
Welche Gebäude oder Bereiche sind kritisch?
Welche technischen Systeme sind betroffen?
Welche Ersatzflächen oder Betriebsunterbrechungen sind zu berücksichtigen?
Welche Informationen müssen an Feuerwehr oder Behörden weitergegeben werden?
Planspiele zeigen häufig organisatorische Lücken, die in normalen Evakuierungsübungen nicht sichtbar werden. Dazu gehören unklare Freigabeentscheidungen, fehlende Kontaktlisten, widersprüchliche Kommunikationswege oder unzureichende Vertretungen.
Übungen mit der Feuerwehr
Gemeinsame Übungen mit der Feuerwehr verbessern das gegenseitige Verständnis und die praktische Einsatzfähigkeit. Sie ermöglichen Einsatzkräften, Gebäudestrukturen, Zufahrten, Feuerwehrbedienfelder, Brandmeldeanlagen, technische Anlagen, Gefahrenschwerpunkte, Abschaltpunkte und Kommunikationswege kennenzulernen.
Für FM sind diese Übungen wertvoll, weil sie zeigen, ob Feuerwehrpläne verständlich sind, ob Zugänge funktionieren, ob Gefahrstoffinformationen verfügbar sind und ob die Übergabe an Einsatzkräfte reibungslos abläuft. Besonders bei Laborgebäuden, Hochhäusern, denkmalgeschützten Gebäuden, weitläufigen Campusbereichen oder technisch komplexen Anlagen ist diese Zusammenarbeit wichtig.
Schwerpunkte gemeinsamer Feuerwehrübungen:
Zufahrt und Zugang zum Gebäude
Auffinden von Brandmeldezentrale und Feuerwehrbedienfeld
Nutzung von Feuerwehrlaufkarten
Informationen zu Gefahrstoffen und Sonderbereichen
Kommunikation zwischen Feuerwehr, FM und Sicherheitsdienst
Abschaltung technischer Anlagen
Sperrung und Wiederfreigabe betroffener Bereiche
Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung
Dokumentation ist die Grundlage für Nachvollziehbarkeit, Betreiberverantwortung und kontinuierliche Verbesserung. Sie zeigt, welche Maßnahmen geplant, geprüft, geübt, umgesetzt und nachverfolgt wurden. Ohne belastbare Dokumentation lassen sich Verantwortlichkeiten, Mängel und Entscheidungen im Ereignisfall nur schwer nachvollziehen.
Kontinuierliche Verbesserung bedeutet, aus Übungen, Störungen, Begehungen, Audits, Nutzerhinweisen und tatsächlichen Ereignissen konkrete Maßnahmen abzuleiten. Die Evakuierungs- und Gefahrenabwehrorganisation muss sich an veränderte Gebäude, Nutzungen, Risiken und organisatorische Strukturen anpassen.
Erforderliche Dokumentation
Zur erforderlichen Dokumentation gehören Evakuierungspläne, Flucht- und Rettungspläne, Sammelstellenpläne, Alarmierungsunterlagen, Prüf- und Wartungsnachweise, Benennungen von Evakuierungshelfenden, Schulungsnachweise, Übungsberichte, Feuerwehrpläne, Laufkarten, Inspektionsprotokolle, Mängellisten und Maßnahmenverfolgungen.
| Dokument | Zweck |
|---|---|
| Evakuierungsplan | Beschreibung der organisatorischen Räumungsabläufe |
| Flucht- und Rettungsplan | Orientierung für Nutzerinnen und Nutzer im Gebäude |
| Sammelstellenplan | Zuordnung sicherer Sammelbereiche |
| Alarmierungsunterlagen | Beschreibung von Alarmarten, Meldewegen und Zuständigkeiten |
| Prüf- und Wartungsnachweise | Nachweis der Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Anlagen |
| Schulungsnachweise | Dokumentation unterwiesener Evakuierungshelfender |
| Übungsberichte | Auswertung von Übungen und Ableitung von Maßnahmen |
| Feuerwehrpläne und Laufkarten | Unterstützung der Einsatzkräfte im Ereignisfall |
| Mängel- und Maßnahmenlisten | Steuerung und Nachverfolgung erkannter Schwachstellen |
Diese Unterlagen müssen aktuell, zugänglich und eindeutig verantwortlich zugeordnet sein. Veraltete Dokumente können gefährlicher sein als fehlende Dokumente, weil sie falsche Sicherheit vermitteln. Deshalb muss FM festlegen, wie Dokumente aktualisiert, geprüft, freigegeben und verteilt werden. Digitale Dokumentationssysteme können die Nachverfolgung unterstützen. Entscheidend bleibt jedoch, dass die Informationen im Ereignisfall praktisch verfügbar und verständlich sind.
Ereignisdokumentation
Bei tatsächlichen Ereignissen sollte FM den Zeitpunkt der Alarmierung, betroffene Bereiche, erkannte Gefahren, eingeleitete Maßnahmen, Ankunft der Einsatzkräfte, Evakuierungsverlauf, Kommunikationsmaßnahmen, technische Eingriffe, Sperrungen, Wiederherstellungsschritte und Entscheidungen zur Wiederfreigabe dokumentieren.
Diese Dokumentation dient nicht nur der Nachbereitung. Sie unterstützt auch Versicherungsfragen, interne Berichte, Behördenkommunikation, technische Ursachenanalyse und die Verbesserung künftiger Abläufe. Wichtig ist eine sachliche, zeitnahe und nachvollziehbare Erfassung.
Ereignisdokumentation sollte enthalten:
Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses
auslösender Alarm oder erste Meldung
betroffene Gebäude, Räume oder Anlagen
Art der Gefahr und erste Lagebewertung
eingeleitete Evakuierungs- oder Sperrmaßnahmen
beteiligte interne und externe Stellen
technische Eingriffe und Abschaltungen
Kommunikation an Nutzerinnen und Nutzer
Zeitpunkt und Grundlage der Wiederfreigabe
erkannte Mängel und empfohlene Korrekturmaßnahmen
Management von Korrekturmaßnahmen
Mängel und Verbesserungsbedarfe aus Übungen, Ereignissen, Begehungen, Audits oder Prüfungen müssen systematisch bearbeitet werden. Jede Maßnahme sollte einer verantwortlichen Person oder Organisationseinheit zugeordnet werden. Zusätzlich sind Fristen, Prioritäten, Ressourcen und Nachweise zur Umsetzung festzulegen.
| Steuerungselement | Erforderliche Festlegung |
|---|---|
| Mangelbeschreibung | Was wurde festgestellt? |
| Risiko- oder Prioritätsbewertung | Wie sicherheitskritisch ist der Mangel? |
| Verantwortlichkeit | Wer ist für die Umsetzung zuständig? |
| Frist | Bis wann muss die Maßnahme abgeschlossen sein? |
| Ressource | Welche Mittel, Fachkräfte oder Freigaben werden benötigt? |
| Umsetzungsnachweis | Wie wird die Beseitigung nachgewiesen? |
| Wirksamkeitsprüfung | Wurde das Problem tatsächlich behoben? |
Sicherheitskritische Mängel müssen besonders priorisiert werden. Dazu zählen blockierte Fluchtwege, defekte Brandschutzeinrichtungen, unklare Feuerwehrzugänge, fehlende Alarmwahrnehmung, unzureichende Sammelstellen oder nicht geregelte Zuständigkeiten.
Die Maßnahme gilt erst dann als abgeschlossen, wenn ihre Umsetzung überprüft wurde. Dieses Vorgehen stärkt die Betreiberverantwortung, verbessert die Sicherheit und sorgt dafür, dass Erkenntnisse aus Übungen und Ereignissen nicht verloren gehen.
