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Evakuierung und Gefahrenabwehr

Facility Management: Hochschulen » Strategie » Notfall-, Krisen- & Resilienzorganisation » Evakuierung & Gefahrenabwehr

Evakuierung und Gefahrenabwehr für sichere Hochschul- und Campusorganisation im Krisenfall

Evakuierung und Gefahrenabwehr

Evakuierung und Gefahrenabwehr im universitären Facility Management beschreiben die organisatorischen, technischen und betrieblichen Maßnahmen, mit denen Personen bei Bränden, technischen Störungen, Gefahrstoffereignissen, Sicherheitslagen, baulichen Gefahren, Ausfällen der Versorgungsinfrastruktur oder anderen kritischen Situationen geschützt werden. Ziel ist es, gefährdete Personen schnell, geordnet und sicher aus betroffenen Gebäuden oder Campusbereichen herauszuführen und gleichzeitig die Gefahrenlage kontrolliert zu bewerten, einzugrenzen und zu beseitigen. Da Universitätsgebäude von Beschäftigten, Studierenden, Forschenden, Besuchenden, externen Dienstleistern, Konferenzteilnehmenden und Personen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen genutzt werden, muss das Facility Management sicherstellen, dass Evakuierungsmaßnahmen nicht nur formal vorhanden, sondern im täglichen Betrieb nutzbar, verständlich und belastbar sind. Eine wirksame Struktur umfasst Alarmierungssysteme, definierte Sammelstellen, geschulte Evakuierungshelfende, klare Schnittstellen zur Feuerwehr, spezielle Maßnahmen zur Gefahrenkontrolle, regelmäßige Übungen sowie eine nachvollziehbare Dokumentation.

Strukturierte Evakuierung und koordinierte Gefahrenabwehr

Zweck und strategische Relevanz

Evakuierung und Gefahrenabwehr sind zentrale Bestandteile der Betreiberverantwortung im Facility Management. Sie dienen nicht allein der Erfüllung gesetzlicher oder organisatorischer Anforderungen, sondern der unmittelbaren Sicherstellung von Leben, Gesundheit, Betriebskontinuität und institutioneller Handlungsfähigkeit. Eine Universität kann ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Verwaltung nur erfüllen, wenn Gebäude sicher betrieben werden und Notfallsituationen beherrschbar bleiben.

Strategisch betrachtet reduziert eine belastbare Evakuierungsorganisation das Risiko von Personenschäden, Betriebsunterbrechungen, Sachschäden, Reputationsverlusten und rechtlichen Folgen. Sie unterstützt außerdem die Zusammenarbeit zwischen Facility Management, Arbeitsschutz, Sicherheitsdienst, Hochschulleitung, Fachbereichen, Laborverantwortlichen, externen Dienstleistern und Einsatzkräften.

Der strategische Nutzen umfasst insbesondere:

  • Schutz von Personen vor unmittelbaren und mittelbaren Gefahren

  • Sicherstellung klarer Zuständigkeiten im Ereignisfall

  • Reduzierung von Reaktionszeiten bei kritischen Lagen

  • Begrenzung von Sach- und Betriebsschäden

  • Verbesserung der Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Rettungskräften

  • Nachweis einer strukturierten Betreiberorganisation

  • Stärkung der Krisenfestigkeit des Campusbetriebs

Schutz von Leben und Gesundheit

Der vorrangige Zweck jeder Evakuierungs- und Gefahrenabwehrmaßnahme ist der Schutz von Leben und Gesundheit. Personen müssen aus gefährdeten Bereichen entfernt werden, bevor sie Feuer, Rauch, toxischen Dämpfen, Gasfreisetzungen, Sauerstoffmangel, chemischen Stoffen, elektrischen Gefahren, strukturellen Schäden oder anderen unsicheren Bedingungen ausgesetzt werden.

Zum Schutz von Leben und Gesundheit gehört auch, Personen mit Unterstützungsbedarf frühzeitig mitzudenken. Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, kognitiven Einschränkungen, Sprachbarrieren oder temporären Verletzungen benötigen verlässliche Informationen, geeignete Wegeführungen und gegebenenfalls organisatorische Unterstützung.

Das Facility Management sollte insbesondere sicherstellen:

  • Flucht- und Rettungswege sind frei, gekennzeichnet und beleuchtet.

  • Alarmierungen sind in allen relevanten Bereichen wahrnehmbar.

  • Anweisungen sind eindeutig, kurz und handlungsorientiert.

  • Unterstützungsbedarfe werden in der Planung berücksichtigt.

  • Besondere Nutzungen und Veranstaltungen werden vorab bewertet.

  • Rückkehr in gefährdete Bereiche wird verhindert, bis eine Freigabe erfolgt.

Verantwortung des Facility Managements

Verantwortungsbereich

Aufgabe des Facility Managements

Praxisanforderung

Bauliche Sicherheit

Sicherstellung nutzbarer Flucht- und Rettungswege

Regelmäßige Begehungen und sofortige Beseitigung von Blockaden

Technische Sicherheit

Betrieb und Wartung sicherheitsrelevanter Anlagen

Prüfintervalle, Wartungsnachweise und Störungsmanagement

Organisatorische Sicherheit

Festlegung von Rollen, Abläufen und Eskalationen

Dokumentierte Zuständigkeiten und Vertretungsregelungen

Nutzerkommunikation

Verständliche Information für Beschäftigte, Studierende und Gäste

Aushänge, Unterweisungen, digitale Hinweise und Beschilderung

Ereignismanagement

Unterstützung bei Evakuierung, Sperrung und Wiederfreigabe

Klare Meldewege, Lagebewertung und Freigabeprozesse

FM muss klare Kontrollroutinen, Eskalationswege und Verantwortlichkeiten etablieren. Sicherheitsrelevante Mängel sind zu priorisieren, nachzuverfolgen und erst dann abzuschließen, wenn ihre Beseitigung überprüft wurde.

Komplexität des universitären Umfelds

Universitäten weisen wechselnde Belegungszahlen, heterogene Nutzergruppen und unterschiedliche Risikoprofile auf. Ein Hörsaal kann während einer Vorlesung mehrere hundert Personen aufnehmen, während derselbe Gebäudeteil außerhalb der Vorlesungszeiten nahezu leer ist. Bibliotheken, Mensen, Forschungsgebäude, Laborbereiche, Verwaltungsgebäude und Veranstaltungsflächen haben jeweils andere Nutzungszeiten, Fluchtwegbelastungen und Kommunikationsbedarfe.

Zusätzlich kennen viele Nutzerinnen und Nutzer die Gebäude nicht im Detail. Erstsemester, Gäste, internationale Forschende, Konferenzteilnehmende und externe Dienstleister wissen häufig nicht, wo sich Notausgänge, Sammelstellen oder sichere Ausweichwege befinden. Evakuierungsplanung muss deshalb gebäudespezifisch, nutzerorientiert und verständlich gestaltet werden.

Besondere Komplexitätsfaktoren im Hochschulbetrieb sind:

  • stark schwankende Personenbelegung je nach Tageszeit, Semesterphase und Veranstaltung

  • gleichzeitige Nutzung durch Beschäftigte, Studierende, Gäste und externe Dienstleister

  • technische Sonderbereiche wie Labore, Werkstätten, Rechenzentren und Tierhaltungen

  • öffentliche oder teilöffentliche Gebäudebereiche mit ortsunkundigen Personen

  • Campusstrukturen mit mehreren Gebäuden, Wegen, Zufahrten und Freiflächen

  • Sonderlagen wie Prüfungen, Tagungen, Bauarbeiten oder Abendveranstaltungen

Auch die dezentrale Struktur vieler Campus erhöht die Komplexität. Mehrere Gebäude können gleichzeitig betroffen sein, etwa bei Stromausfall, Unwetter, Gefahrstofffreisetzung, technischer Störung oder Sicherheitslage. FM muss daher sowohl Einzelgebäude als auch zusammenhängende Campusbereiche betrachten.

Alarmierungssysteme

Alarmierungssysteme sind die Grundlage einer rechtzeitigen Evakuierung. Sie müssen Gefahrensituationen zuverlässig anzeigen, Personen zu einem angemessenen Verhalten veranlassen und die zuständigen Stellen innerhalb der Universität sowie externe Einsatzkräfte informieren. Die Alarmierung muss technisch zuverlässig, organisatorisch geregelt und für die jeweilige Gebäudenutzung geeignet sein.

Im universitären Umfeld reicht ein einzelnes Alarmsignal häufig nicht aus. Unterschiedliche Nutzungen, Raumgrößen, Lärmbelastungen, technische Risiken und Nutzergruppen erfordern differenzierte Alarmierungsformen. FM muss sicherstellen, dass Alarme eindeutig wahrnehmbar sind, regelmäßig geprüft werden und in dokumentierte Reaktionsprozesse eingebunden sind.

Alarmierungsart

Typische Einsatzbereiche

FM-Anforderung

Akustischer Alarm

Verwaltungsgebäude, Unterrichtsräume, Flure, allgemeine Bereiche

Hörbarkeit regelmäßig prüfen und Störungen dokumentieren

Sprachalarmierung

Hörsäle, Bibliotheken, Veranstaltungsräume, komplexe Gebäude

Verständliche Durchsagen mit klarer Handlungsanweisung sicherstellen

Optische Alarmierung

Barrierefreie Bereiche, Sanitärbereiche, laute Umgebungen

Sichtbarkeit, Wartung und Einbindung in Alarmkonzept prüfen

Lokaler Gefahrenalarm

Labore, Gaslager, Technikräume, Sonderbereiche

Alarmbedeutung und Reaktionsprozess eindeutig festlegen

Digitale Benachrichtigung

Campuskommunikation, Sicherheitsdienst, Krisenorganisation

Ergänzend nutzen, nicht als alleinige Evakuierungsgrundlage betrachten

Sprachalarmierungs- und Beschallungssysteme

Sprachalarmierungs- und Beschallungssysteme können Personen gezielter anleiten als reine Alarmtöne. Dies ist besonders wichtig in großen Hörsälen, Bibliotheken, Veranstaltungsräumen, Sportstätten, Foyers, Mensen und komplexen Gebäuden mit mehreren Ausgängen oder Gebäudeteilen. Eine klare Sprachdurchsage kann Panik reduzieren, Fehlverhalten verhindern und den Evakuierungsablauf beschleunigen.

Die Ansagen müssen kurz, eindeutig und handlungsorientiert sein. Sie sollten mitteilen, was die Personen tun sollen, welche Bereiche zu verlassen sind und ob bestimmte Ausgänge oder Wege nicht benutzt werden dürfen. Allgemeine oder missverständliche Formulierungen sind zu vermeiden. In Gebäuden mit internationaler Nutzung kann es erforderlich sein, Standardansagen mehrsprachig vorzubereiten.

Qualitätsanforderungen an Sprachalarmierungen:

  • Die Ansage muss deutlich hörbar und verständlich sein.

  • Die Sprache muss einfach und eindeutig sein.

  • Die Anweisung muss ein konkretes Verhalten auslösen.

  • Die Durchsage darf keine widersprüchlichen Informationen enthalten.

  • Mehrsprachige Standardtexte sollten für internationale Bereiche vorbereitet sein.

  • Die Verständlichkeit muss nach baulichen oder akustischen Veränderungen erneut geprüft werden.

FM muss sicherstellen, dass Sprachalarmierungsanlagen regelmäßig geprüft werden, in allen vorgesehenen Bereichen verständlich sind und mit der Evakuierungsorganisation abgestimmt bleiben. Änderungen an Raumstrukturen, Akustik, Möblierung oder Nutzungen können die Verständlichkeit beeinflussen und müssen berücksichtigt werden.

Lokale Gefahrenalarme

Neben allgemeinen Evakuierungsalarmen können Universitäten lokale Gefahrenalarme benötigen. Solche Alarme kommen insbesondere in Laboren, Gaslagern, technischen Betriebsräumen, Reinräumen, Strahlenschutzbereichen, Biosicherheitsbereichen, Werkstätten oder Bereichen mit besonderer Lüftungstechnik zum Einsatz. Sie können vor Gasleckagen, Sauerstoffmangel, Lüftungsausfall, Überdruck, Unterdruck, Temperaturabweichungen, Strahlungsrisiken oder technischen Prozessstörungen warnen.

Lokale Gefahrenalarme müssen eindeutig einem Ereignis und einem Handlungsbedarf zugeordnet sein. Beschäftigte und regelmäßig anwesende Nutzerinnen und Nutzer müssen wissen, ob ein Alarm eine sofortige Evakuierung, das Verlassen eines Teilbereichs, das Abschalten eines Versuchs, das Schließen von Türen, eine Meldung an eine Leitstelle oder eine andere definierte Reaktion verlangt.

Lokaler Alarm

Mögliche Ursache

Erwartete Reaktion

Gasalarm

Leckage, fehlerhafte Armatur, Druckabfall

Bereich verlassen, Zutritt sperren, Fachverantwortliche und Leitstelle informieren

Sauerstoffmangelalarm

Kryogene Gase, Verdrängung der Raumluft

Sofortiger Rückzug, keine Einzelrettung, Einsatzkräfte informieren

Lüftungsalarm

Ausfall oder Störung der Laborlüftung

Tätigkeiten sichern, Bereich nach Vorgabe verlassen, technische Prüfung veranlassen

Temperatur- oder Prozessalarm

Abweichung in Technik- oder Versuchsanlagen

Meldung an zuständige Stelle, fachliche Bewertung, gegebenenfalls Sperrung

Strahlenschutz- oder Biosicherheitsalarm

Bereichsspezifische Störung oder Freisetzung

Bereich nach Sonderanweisung sichern, Fachverantwortliche einbinden

FM muss diese Alarme in die allgemeine Eskalationsstruktur einbinden. Es muss geregelt sein, wer alarmiert wird, wer technische Informationen bereitstellt, wer den betroffenen Bereich sperrt, wer Einsatzkräfte unterstützt und wer über eine Wiederfreigabe entscheidet. Ohne klare Einbindung besteht das Risiko, dass lokale Alarme entweder unterschätzt oder falsch interpretiert werden.

Barrierefreiheit der Alarmierung

Alarmierungssysteme müssen auch Personen erreichen, die akustische, visuelle, sprachliche, kognitive oder mobilitätsbezogene Einschränkungen haben. Eine inklusive Evakuierungsplanung darf nicht voraussetzen, dass alle Personen einen Alarmton hören, eine Durchsage verstehen oder sich ohne Unterstützung orientieren können.

FM sollte daher folgende Maßnahmen prüfen und umsetzen:

  • optische Signalgeber in geeigneten Bereichen

  • gut erkennbare und kontrastreiche Fluchtwegkennzeichnung

  • verständliche Piktogramme und eindeutige Beschilderung

  • ausreichende Beleuchtung auf Fluchtwegen und an Sammelstellen

  • barrierearme Wegeführung zu Ausgängen und Sammelstellen

  • organisatorische Unterstützung für Personen mit Hilfebedarf

  • abgestimmte Informationen für internationale Nutzergruppen

  • individuelle Notfallinformationen für regelmäßig anwesende Personen mit besonderem Bedarf

Wichtig ist, dass Barrierefreiheit nicht nur bei Neubauten oder Sanierungen berücksichtigt wird. Auch Bestandsgebäude müssen regelmäßig daraufhin bewertet werden, ob die vorhandenen Alarmierungs- und Evakuierungsbedingungen für unterschiedliche Nutzergruppen ausreichend sind. Erkannte Schwachstellen sind in die Maßnahmenplanung aufzunehmen.

Sammelstellen

Sammelstellen dienen dazu, evakuierte Personen in sicherer Entfernung zu sammeln, Orientierung zu geben und die weitere Koordination zu ermöglichen. Sie sind ein wesentlicher Bestandteil der Evakuierungsorganisation, da sie verhindern, dass Personen in Gefahrenbereiche zurückkehren, Zugänge blockieren oder sich ungeordnet auf dem Campus verteilen.

FM muss Sammelstellen eindeutig festlegen, kennzeichnen, kommunizieren und regelmäßig auf Eignung prüfen. Dabei sind nicht nur die Lage und Größe entscheidend, sondern auch Erreichbarkeit, Sicherheit, Sichtbarkeit, Barrierefreiheit und die Auswirkungen auf Einsatzkräfte, Verkehr und angrenzende Gebäude.

Kriterium

Anforderung an die Sammelstelle

Sicherheit

Ausreichender Abstand zu Gebäude, Rauch, Glasbruch, Gefahrstoffen und Verkehr

Erreichbarkeit

Verständliche Wegeführung aus allen relevanten Ausgängen

Kapazität

Auslegung auf realistische Maximalbelegung und Sonderveranstaltungen

Barrierefreiheit

Nutzbarkeit für Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Orientierung

Einsatzkoordination

Keine Behinderung von Feuerwehrzufahrten, Hydranten oder Aufstellflächen

Kommunikation

Eindeutige Benennung in Plänen, Aushängen und Unterweisungen

Standort- und Sicherheitskriterien

Sammelstellen müssen außerhalb unmittelbarer Gefahrenbereiche liegen. Sie dürfen Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen für Einsatzfahrzeuge, Hydranten, Rettungswege, Zufahrten zu Notaufnahmen, Gebäudeeingänge oder technische Zugangspunkte nicht behindern. Außerdem müssen sie vor Rauch, Wärmestrahlung, herabfallenden Bauteilen, Glasbruch, Gefahrstoffausbreitung, Verkehr, Baustellenrisiken und weiteren Sekundärgefahren geschützt sein.

Eine geeignete Sammelstelle ist gut erreichbar, eindeutig erkennbar und ausreichend weit vom betroffenen Gebäude entfernt. Gleichzeitig darf sie nicht so weit entfernt sein, dass Personen den Weg nicht finden oder sich unkontrolliert entfernen. Bei komplexen Gebäuden können mehrere Sammelstellen erforderlich sein, um unterschiedliche Ausgänge sinnvoll abzubilden.

Sicherheitskriterien für die Standortwahl:

  • keine Lage direkt vor Fassaden mit Glasflächen oder absturzgefährdeten Bauteilen

  • keine Blockierung von Feuerwehrzufahrten oder Rettungswegen

  • ausreichender Abstand zu potenzieller Rauch- oder Gefahrstoffausbreitung

  • sichere Trennung von fließendem Verkehr und Lieferzonen

  • gute Sichtbarkeit für Evakuierungshelfende und Sicherheitsdienst

  • ausreichende Beleuchtung bei Abend- und Nachtbetrieb

  • klare Beschilderung auch für ortsunkundige Personen

FM sollte Sammelstellen in Lageplänen, Aushängen, digitalen Informationen und Evakuierungsunterweisungen darstellen. Die Beschilderung muss auch für ortsunkundige Personen verständlich sein.

Kapazität und Campusdichte

Die Kapazität einer Sammelstelle muss sich an der realistischen Maximalbelegung orientieren. In Universitäten reicht es nicht, nur die durchschnittliche tägliche Belegung zu betrachten. Prüfungen, Vorlesungsspitzen, öffentliche Veranstaltungen, Konferenzen, Semesterbeginn, Bibliotheksphasen, Gremiensitzungen oder parallele Veranstaltungen können deutlich höhere Personenzahlen erzeugen.

Auch die gleichzeitige Evakuierung benachbarter Gebäude muss berücksichtigt werden. Eine Sammelstelle, die für ein einzelnes Gebäude ausreichend erscheint, kann bei einer campusweiten Störung überlastet sein. Überfüllte Sammelstellen führen zu Unübersichtlichkeit, blockierten Wegen und Risiken für die Einsatzorganisation.

Planungsfaktor

Bedeutung für FM

Raumkapazitäten

Grundlage für maximale Personenzahlen je Gebäude

Veranstaltungspläne

Erkennen von zeitlich begrenzten Belegungsspitzen

Prüfungsphasen

Höhere Dichte in Hörsälen, Foyers und Verkehrsflächen

Parallelbetrieb mehrerer Gebäude

Risiko gleichzeitiger Nutzung derselben Sammelstelle

Öffentliche Veranstaltungen

Höherer Anteil ortsunkundiger Personen

Wetter- und Jahreszeitfaktoren

Einfluss auf Nutzbarkeit, Beleuchtung und Bodenverhältnisse

FM sollte Belegungsdaten, Raumkapazitäten, Veranstaltungspläne und besondere Nutzungsszenarien in die Planung einbeziehen. Bei Bedarf sind alternative oder zusätzliche Sammelstellen festzulegen.

Barrierefreiheit und Orientierung

Sammelstellen und die Wege dorthin müssen für möglichst alle Nutzergruppen erreichbar und verständlich sein. Dazu gehören barrierearme Wegeführungen, abgesenkte Bordsteine, ausreichende Beleuchtung, gut lesbare Schilder, kontrastreiche Kennzeichnungen und klare Wegweisung. Treppen, enge Durchgänge, unbefestigte Flächen, steile Rampen oder schlecht beleuchtete Außenbereiche können die Evakuierung erschweren.

Für ortsunkundige Personen müssen Informationen einfach auffindbar sein. Gebäudenaushänge, Flucht- und Rettungspläne, digitale Campusinformationen und Unterweisungen sollten einheitliche Bezeichnungen und Symbole verwenden. Unterschiedliche Namen für dieselbe Sammelstelle sind zu vermeiden.

Barrierefreie Sammelstellenplanung sollte berücksichtigen:

  • stufenarme oder stufenfreie Wege

  • ausreichende Breite für Rollstühle und Gehhilfen

  • beleuchtete und befestigte Flächen

  • kontrastreiche Beschilderung

  • einfache und einheitliche Benennung

  • sichere Wartebereiche für Personen mit Hilfebedarf

  • organisatorische Unterstützung durch geschulte Personen

Bei Personen mit Mobilitätseinschränkungen kann es erforderlich sein, sichere Zwischenbereiche, Evakuierungsstühle, Assistenzkonzepte oder abgestimmte Unterstützungsprozesse vorzusehen. Diese Maßnahmen müssen realistisch, geübt und organisatorisch abgesichert sein.

Temporäre Änderungen

Sammelstellen können durch Bauarbeiten, Straßen- oder Wegesperrungen, Außenveranstaltungen, Lieferzonen, Landschaftsarbeiten, Winterdienst, Hochwasser, Sturmschäden oder temporäre Installationen beeinträchtigt werden. FM muss solche Änderungen frühzeitig erkennen und bewerten. Wenn eine Sammelstelle vorübergehend nicht nutzbar ist, müssen Ersatzsammelstellen festgelegt, beschildert und kommuniziert werden. Dies betrifft Gebäudenutzende, Evakuierungshelfende, Sicherheitsdienst, Leitstellen, Veranstaltungsorganisation, externe Dienstleister und Einsatzkräfte. Temporäre Änderungen dürfen nicht nur intern bekannt sein, sondern müssen im Ereignisfall praktisch funktionieren.

Checkliste für temporäre Änderungen:

  • Ist die Sammelstelle weiterhin sicher nutzbar?

  • Sind Wege zur Sammelstelle frei und beleuchtet?

  • Werden Feuerwehrzufahrten oder Aufstellflächen beeinträchtigt?

  • Ist eine Ersatzsammelstelle erforderlich?

  • Wurde die Änderung an alle relevanten Stellen kommuniziert?

  • Sind Aushänge, Pläne und digitale Informationen angepasst?

  • Wurde nach Abschluss der Maßnahme die ursprüngliche Nutzbarkeit geprüft?

Nach Abschluss temporärer Maßnahmen muss FM prüfen, ob die ursprüngliche Sammelstelle wieder uneingeschränkt nutzbar ist oder ob Anpassungen notwendig bleiben.

Evakuierungshelfende

Evakuierungshelfende unterstützen eine geordnete und zügige Evakuierung. Sie ersetzen nicht die Feuerwehr und übernehmen keine gefährlichen Rettungsmaßnahmen. Ihre Aufgabe besteht darin, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Orientierung zu geben, Personen zum Verlassen des Gebäudes anzuhalten, besondere Beobachtungen zu melden und die Evakuierungsorganisation zu unterstützen.

In Universitäten ist diese Rolle besonders wichtig, weil viele Personen ortsunkundig sind oder sich in wechselnden Gebäuden aufhalten. Evakuierungshelfende schaffen eine Verbindung zwischen der zentralen Organisation und den tatsächlichen Bedingungen vor Ort.

Aufgabe von Evakuierungshelfenden

Keine Aufgabe von Evakuierungshelfenden

Personen zum Verlassen des Gebäudes anleiten

Verrauchte oder gefährliche Bereiche betreten

Auf Sammelstellen hinweisen

Eigene Sicherheit gefährden

Blockierte Wege oder besondere Beobachtungen melden

Technische Anlagen ohne Qualifikation bedienen

Personen mit Hilfebedarf organisatorisch unterstützen

Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr ersetzen

Informationen an Koordinationsstellen weitergeben

Rückkehr in gefährdete Bereiche erlauben

Evakuierungshelfende leiten Personen zu den vorgesehenen Ausgängen, weisen auf Sammelstellen hin, melden blockierte Fluchtwege, unterstützen Personen mit Hilfebedarf und geben Informationen an die zuständige Koordinationsstelle weiter. Soweit gefahrlos möglich, können sie zugewiesene Bereiche kontrollieren, zum Beispiel Flure, Seminarräume, Besprechungsräume oder allgemein zugängliche Zonen.

Ihre Rolle muss klar begrenzt sein. Evakuierungshelfende dürfen sich nicht selbst gefährden, keine verrauchten Bereiche betreten, keine technischen Eingriffe ohne Qualifikation vornehmen und keine Rettungsmaßnahmen durchführen, die Einsatzkräften vorbehalten sind. Die Sicherheit der Helfenden hat Vorrang.

Kernaufgaben im Ereignisfall:

  • Ruhe bewahren und klare Anweisungen geben

  • Personen zum nächsten sicheren Ausgang leiten

  • auf Sammelstellen hinweisen

  • Türen und Wege nur prüfen, wenn dies gefahrlos möglich ist

  • blockierte oder verrauchte Wege melden

  • Personen mit Hilfebedarf organisatorisch unterstützen

  • Informationen an Sicherheitsdienst, Leitstelle oder Koordination weitergeben

  • Rückkehrversuche in das Gebäude verhindern, soweit gefahrlos möglich

FM muss sicherstellen, dass die Aufgabenbeschreibung eindeutig ist und allen Beteiligten bekannt gemacht wird. Unklare Erwartungen führen im Ereignisfall zu Verzögerungen, Fehlentscheidungen und persönlicher Gefährdung.

Benennung und Abdeckung

Die Abdeckung mit Evakuierungshelfenden sollte nach Gebäude, Etage, Fachbereich, Labor, Bibliothek, Veranstaltungsfläche, Werkstatt oder Funktionsbereich geplant werden. Dabei ist zu berücksichtigen, wann und wie die jeweiligen Bereiche tatsächlich genutzt werden. Eine rein formale Benennung von Personen reicht nicht aus, wenn diese häufig abwesend, im Homeoffice, in Lehrveranstaltungen, auf Dienstreisen oder in anderen Gebäuden tätig sind.

Abdeckungsfaktor

FM-Bewertung

Gebäudegröße

Anzahl der Helfenden je Geschoss und Gebäudeteil festlegen

Nutzungsart

Labor, Bibliothek, Hörsaal oder Verwaltung unterschiedlich bewerten

Anwesenheitszeiten

Abend-, Wochenend- und Feriennutzung berücksichtigen

Vertretungen

Ausfälle durch Urlaub, Krankheit oder mobile Arbeit abdecken

Sonderveranstaltungen

Zusätzliche Einweisung von Veranstaltungs- oder Sicherheitspersonal prüfen

Nutzergruppen

Ortsunkundige, internationale oder unterstützungsbedürftige Personen einplanen

Vertretungsregelungen sind notwendig. Semesterferien, Prüfungszeiten, Urlaubsphasen, Teilzeitmodelle, mobile Arbeit, Abendveranstaltungen und Wochenendnutzung verändern die Anwesenheit. Für Sonderveranstaltungen kann eine zusätzliche Einweisung des Veranstaltungspersonals erforderlich sein.

FM sollte die Liste der Evakuierungshelfenden regelmäßig aktualisieren und mit Organisationseinheiten, Sicherheitsdienst, Arbeitsschutz und Gebäudeverantwortlichen abstimmen.

Schulungsanforderungen

Evakuierungshelfende benötigen eine praxisnahe Schulung. Diese sollte Alarmierungsabläufe, Flucht- und Rettungswege, Sammelstellen, Kommunikationswege, persönliche Grenzen, Verhalten bei Rauch, Unterstützung von Personen mit Hilfebedarf, Verhalten bei blockierten Wegen und die Meldung von Gefahren umfassen.

Die Schulung muss gebäudespezifische Besonderheiten berücksichtigen. Ein Evakuierungshelfer in einem Verwaltungsgebäude benötigt andere Kenntnisse als eine Helferin in einem Laborgebäude, einer Bibliothek oder einem Veranstaltungszentrum. Auch Nachunterweisungen sind erforderlich, wenn Gebäude umgebaut, Alarmierungssysteme geändert oder Sammelstellen verlegt werden.

Schulungsinhalte sollten umfassen:

  • Alarmarten und Bedeutung der Signale

  • Flucht- und Rettungswege des jeweiligen Gebäudes

  • Lage und Kapazität der Sammelstellen

  • Rollen, Grenzen und Selbstschutz

  • Verhalten bei Rauch oder blockierten Wegen

  • Unterstützung von Personen mit Hilfebedarf

  • Kommunikation mit Sicherheitsdienst und Koordinationsstellen

  • Meldung besonderer Gefahren oder fehlender Personen

  • Verhalten nach der Evakuierung und vor der Wiederfreigabe

Übungen sind ein wesentlicher Bestandteil der Qualifikation. Nur durch praktische Abläufe lässt sich prüfen, ob Helfende ihre Rollen verstehen und ob die geplanten Kommunikationswege funktionieren.

Sonderbereiche

Labore, Werkstätten, Reinräume, Tierhaltungsbereiche, Archive, Serverräume und technische Betriebsbereiche benötigen besondere Aufmerksamkeit. In diesen Bereichen bestehen häufig zusätzliche Risiken durch Gefahrstoffe, technische Medien, elektrische Anlagen, empfindliche Forschungseinrichtungen, Lüftungsabhängigkeiten, Zugangsbeschränkungen oder wertvolle Bestände. Evakuierungshelfende in Sonderbereichen müssen die örtlichen Gefahren kennen und mit den Bereichsverantwortlichen abgestimmt handeln. Sie müssen wissen, ob bestimmte Prozesse vor dem Verlassen abgeschaltet werden dürfen oder müssen, welche Maßnahmen zu gefährlich sind und welche Informationen für Einsatzkräfte relevant sind.

Sonderbereich

Besondere FM-Anforderung

Labore

Gefahrstoffe, Gasversorgung, Lüftung und Versuchsbetrieb berücksichtigen

Werkstätten

Maschinen, Energieversorgung und mechanische Gefahren beachten

Reinräume

Zugangskontrolle, technische Lüftung und Prozessabhängigkeiten einplanen

Tierhaltungsbereiche

Tierschutz, Zugangsbeschränkung und fachliche Zuständigkeit abstimmen

Archive

Brandlasten, Kulturgutschutz und Rauchschutz berücksichtigen

Serverräume

Stromversorgung, Klimatisierung und kritische IT-Abhängigkeiten einbeziehen

Technikräume

Zutrittsbeschränkung, Abschaltpunkte und Fachpersonal sicherstellen

Dabei gilt immer

Personenschutz hat Vorrang vor Sachschutz. Forschungsproben, Geräte, Daten oder Materialien dürfen eine Evakuierung nicht verzögern, wenn eine unmittelbare Gefahr besteht.

Schnittstellen zur Feuerwehr

Die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr ist ein kritischer Bestandteil der Gefahrenabwehr. Einsatzkräfte benötigen schnellen Zugang, verlässliche Informationen und klare Ansprechpartner. FM muss die baulichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen, damit die Feuerwehr ohne Verzögerung handeln kann.

Diese Schnittstellen müssen nicht erst im Ereignisfall entstehen. Sie sind im Vorfeld zu planen, zu dokumentieren, regelmäßig zu prüfen und bei baulichen oder organisatorischen Änderungen zu aktualisieren.

Notfallzugang

FM muss Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen, Toranlagen, Poller, Schranken, Feuerwehrschlüsseldepots, Notzugänge, Hydranten, Brandmeldezentralen, Feuerwehrbedienfelder, Laufkarten und Gebäudezugänge funktionsfähig und erreichbar halten. Blockierte Zufahrten oder nicht funktionierende Zugangssysteme können den Einsatz erheblich verzögern.

Zugangselement

FM-Prüfanforderung

Feuerwehrzufahrten

Frei von parkenden Fahrzeugen, Baustellenmaterial und Lieferhindernissen halten

Aufstellflächen

Dauerhaft nutzbar, tragfähig und eindeutig freihalten

Schranken und Poller

Funktion und Notöffnung regelmäßig prüfen

Feuerwehrschlüsseldepot

Zugänglichkeit und Aktualität der Schlüssel sicherstellen

Hydranten

Sichtbarkeit, Zugänglichkeit und Freihaltung kontrollieren

Brandmeldezentrale

Zugang, Beschilderung und Bedienbarkeit sicherstellen

Feuerwehrlaufkarten

Aktualität nach Umbauten oder Nutzungsänderungen prüfen

Besondere Aufmerksamkeit ist bei Baustellen, Veranstaltungen, Lieferverkehren, Parkraumbewirtschaftung, Winterdienst und temporären Absperrungen erforderlich. Diese Maßnahmen dürfen Einsatzwege nicht einschränken, ohne dass abgestimmte Ersatzlösungen bestehen.

FM sollte regelmäßige Begehungen durchführen und erkannte Einschränkungen sofort beseitigen oder eskalieren. Feuerwehrzugänge sind keine optionalen Betriebsflächen, sondern sicherheitskritische Infrastrukturen.

Gebäude- und Gefahreninformationen

Die Feuerwehr benötigt aktuelle Informationen über Gebäudestrukturen, Alarmzonen, Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte, technische Anlagen, Abschaltpunkte, Gefahrstoffe, Gaslager, Laborbereiche, Tierhaltungsbereiche, Strahlenschutzbereiche, technische Betriebsräume und besondere Risiken.

Diese Informationen müssen übersichtlich, aktuell und im Ereignisfall verfügbar sein. Veraltete Pläne, unvollständige Gefahrstoffangaben oder nicht dokumentierte Umbauten können zu falschen Einsatzentscheidungen führen. FM muss sicherstellen, dass Änderungen an Gebäuden, Nutzungen, Anlagen oder Gefahrenschwerpunkten zeitnah in die Einsatzunterlagen einfließen.

Bereitzustellende Informationen umfassen insbesondere:

  • aktuelle Gebäude- und Feuerwehrpläne

  • Alarmzonen und Brandabschnitte

  • Flucht- und Rettungswege

  • Gefahrstofflager und Gaslager

  • Labor- und Sonderbereiche

  • Abschaltpunkte für Strom, Gas, Lüftung und technische Medien

  • Standorte von Brandmeldezentralen und Feuerwehrbedienfeldern

  • Informationen zu Tierhaltungs-, Strahlenschutz- oder Biosicherheitsbereichen

  • Ansprechpartner für FM, Technik, Labor und Sicherheitsorganisation

Bei komplexen Forschungsgebäuden ist die Abstimmung mit Laborleitungen, Arbeitsschutz, Gefahrstoffbeauftragten, Strahlenschutzverantwortlichen und technischen Betriebsverantwortlichen besonders wichtig.

Übergabe und Koordination

Im Ereignisfall muss klar sein, wer die Feuerwehr empfängt, wer Zugang ermöglicht, wer Gebäudeinformationen bereitstellt, wer technische Anlagen erläutert und wer die Verbindung zu Sicherheitsdienst, Hochschulleitung, Krisenstab oder Fachverantwortlichen herstellt.

Diese Rolle muss sowohl während der regulären Arbeitszeiten als auch außerhalb der Dienstzeiten abgedeckt sein. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsszenarien sind ausdrücklich zu berücksichtigen. Eine Evakuierungs- und Gefahrenabwehrorganisation ist nur belastbar, wenn sie nicht von einzelnen zufällig anwesenden Personen abhängt.

Koordinationspunkt

Erforderliche Festlegung

Empfang der Feuerwehr

Zuständige Person oder Funktion festlegen

Zugang zum Gebäude

Schlüssel, Zufahrten und technische Zugangssysteme sicherstellen

Lageinformation

Betroffener Bereich, Alarmursache und bekannte Gefahren benennen

Technische Unterstützung

Abschaltpunkte, Anlagenzustände und technische Besonderheiten erklären

Interne Kommunikation

Verbindung zu Sicherheitsdienst, FM-Leitung und Krisenorganisation herstellen

Wiederfreigabe

Zuständigkeit und Kriterien für erneute Nutzung klären

FM sollte Übergabepunkte, Kommunikationswege, Schlüsselprozesse und Eskalationsstufen definieren. Einsatzkräfte benötigen klare, knappe und verlässliche Informationen, keine ungeordnete Weitergabe widersprüchlicher Hinweise.

Gefahrenkontrolle

Gefahrenkontrolle umfasst alle Maßnahmen, mit denen eine akute oder drohende Gefahr begrenzt, stabilisiert, technisch bewertet und nach Möglichkeit beseitigt wird. Sie beginnt häufig parallel zur Evakuierung, darf diese aber nicht verzögern oder gefährden. Der Schutz von Personen hat Vorrang vor Betriebsfortführung und Sachwerten.

FM spielt bei der Gefahrenkontrolle eine zentrale Rolle, weil viele Risiken unmittelbar mit Gebäudetechnik, Infrastruktur, Versorgungssystemen, baulichen Zuständen und betrieblichen Abläufen verbunden sind. Voraussetzung ist, dass Zuständigkeiten, technische Informationen und Entscheidungswege vorbereitet sind.

Gefahrenart

FM-Schwerpunkt

Brand und Rauch

Brandschutzeinrichtungen, Fluchtwege und Rauchkontrolle sicherstellen

Chemische Gefahren

Gefahrstoffinformationen, Sperrung und fachliche Bewertung koordinieren

Gasfreisetzung

Warnanlagen, Abschaltpunkte und Zutrittskontrolle steuern

Technische Medien

Druck, Temperatur, Strom, Lüftung und Prozessmedien bewerten

Bauliche Gefahren

Bereiche sichern, Fachbewertung veranlassen und Freigabe dokumentieren

Brand- und Rauchkontrolle

FM muss sicherstellen, dass brandschutztechnische Einrichtungen funktionsfähig sind. Dazu gehören Brandschutztüren, Rauchschutztüren, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Brandmeldeanlagen, Alarmierungsanlagen, Feuerlöscher, Wandhydranten, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegkennzeichnung, Brandabschottungen und die bauliche Unterteilung in Brandabschnitte. Mängel an diesen Einrichtungen sind sicherheitskritisch. Defekte Brandschutztüren, blockierte Fluchtwege, außer Betrieb genommene Rauchabzüge oder fehlende Kennzeichnungen können im Brandfall schwerwiegende Folgen haben. FM muss solche Defekte priorisieren, dokumentieren, absichern und zeitnah beseitigen.

FM-Prüfpunkte für Brand- und Rauchkontrolle:

  • Sind Brandschutz- und Rauchschutztüren funktionsfähig und nicht verkeilt?

  • Sind Fluchtwege frei von Lagerungen, Möbeln und temporären Hindernissen?

  • Sind Feuerlöscher und Wandhydranten sichtbar und zugänglich?

  • Funktioniert die Sicherheitsbeleuchtung?

  • Sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen betriebsbereit?

  • Sind Brandabschottungen nach Arbeiten an Kabeln oder Leitungen wiederhergestellt?

  • Wurden temporäre Nutzungen brandschutztechnisch bewertet?

Auch temporäre Nutzungen müssen brandschutztechnisch bewertet werden. Ausstellungen, Veranstaltungen, zusätzliche Bestuhlung, Dekorationen, Messestände, Kabelverlegungen oder Lagerungen dürfen Fluchtwege, Brandlasten und Sicherheitseinrichtungen nicht unzulässig beeinträchtigen.

Chemische und Laborgefahren

Laborereignisse können besondere Maßnahmen erfordern. Dazu gehören Zugangsbeschränkung, Lüftungsbewertung, Information zu Gefahrstoffen, Koordination von Leckagen oder Verschüttungen, Benachrichtigung von Fachverantwortlichen, Abschaltung bestimmter technischer Systeme und kontrollierte Wiederfreigabe.

FM muss eng mit Laborleitungen, Arbeitsschutz, Gefahrstoffmanagement, Sicherheitsbeauftragten und Einsatzkräften zusammenarbeiten. Entscheidend ist, dass Informationen über Stoffe, Mengen, Lagerorte, Reaktionsgefahren, Lüftungsanlagen und Abschaltmöglichkeiten schnell verfügbar sind.

Maßnahme

Ziel

Bereich sperren

Verhindern, dass unbefugte Personen den Gefahrenbereich betreten

Gefahrstoffinformationen bereitstellen

Einsatzkräfte und Fachverantwortliche handlungsfähig machen

Lüftung bewerten

Ausbreitung von Dämpfen oder Gasen kontrollieren

Fachverantwortliche informieren

Stoff- und prozessspezifische Bewertung ermöglichen

Reinigung oder Dekontamination veranlassen

Sichere Wiederherstellung des Bereichs vorbereiten

Wiederfreigabe dokumentieren

Nachvollziehbare Rückkehr in den Normalbetrieb sicherstellen

Eine unkoordinierte Rückkehr in betroffene Laborbereiche ist zu vermeiden. Erst nach fachlicher Bewertung, Reinigung, technischer Kontrolle und formaler Freigabe darf ein Bereich wieder genutzt werden.

Gasfreisetzung und Gefahren durch technische Medien

Technische Gase, Druckluft, Vakuumsysteme, Kryogase, Prozessmedien, Dampf, Heißwasser, Kälteanlagen und andere technische Medien können erhebliche Gefahren verursachen. Risiken entstehen unter anderem durch Sauerstoffverdrängung, toxische Wirkung, Brand- oder Explosionsgefahr, Druckfreisetzung, Erfrierungen, Verbrennungen oder technische Folgeschäden.

FM muss sicherstellen, dass Absperr- und Abschaltpunkte bekannt, gekennzeichnet und dokumentiert sind. Verantwortliche Personen müssen wissen, welche Systeme sie abschalten dürfen, welche Abschaltungen besondere Folgen haben und wann externe Fachkräfte oder Einsatzkräfte einzubeziehen sind.

Wesentliche FM-Anforderungen:

  • Absperrventile und Abschaltpunkte eindeutig kennzeichnen

  • Anlagenzustände und Medienführungen dokumentieren

  • Gaswarnanlagen und Sauerstoffmangelüberwachung prüfen

  • Zutritt zu betroffenen Bereichen kontrollieren

  • Fachpersonal und Einsatzkräfte frühzeitig einbinden

  • Rückkehr erst nach Messung, technischer Prüfung und Freigabe erlauben

  • Folgerisiken für Forschung, IT, Lüftung oder Versorgungssysteme bewerten

Für Bereiche mit Gaswarnanlagen, Sauerstoffmangelüberwachung oder besonderen technischen Medien sind klare Alarm- und Reaktionsprozesse erforderlich. Diese Prozesse müssen regelmäßig geschult und überprüft werden.

Bauliche und strukturelle Gefahren

Bauliche Gefahren können durch Wasserschäden, Fassadenschäden, Deckenablösungen, Dachlasten, Sturmereignisse, Überflutung, Risse, Setzungen, Glasbruch, beschädigte Treppen, defekte Geländer oder technische Havarien entstehen. Solche Ereignisse erfordern häufig eine schnelle Absperrung und eine fachliche Bewertung.

FM muss betroffene Bereiche sichern, Zugänge beschränken, Personen umleiten und bei Bedarf Ersatzflächen bereitstellen. Eine Wiederöffnung darf erst erfolgen, wenn die Gefahr fachlich bewertet und die Nutzung freigegeben wurde. Dies kann die Einbindung von Statik, Bauunterhaltung, Sachverständigen, Versicherungen, Arbeitsschutz oder Behörden erfordern.

Vorgehen bei baulichen Gefahren:

  • Bereich unverzüglich absperren

  • Personen aus dem betroffenen Bereich entfernen

  • angrenzende Nutzungen und Fluchtwege prüfen

  • Fachbewertung durch Bauunterhaltung, Statik oder Sachverständige veranlassen

  • Ersatzflächen oder Umleitungen organisieren

  • Reparatur- oder Sicherungsmaßnahmen dokumentieren

  • Wiederfreigabe schriftlich oder nachvollziehbar festhalten

Dokumentation ist hier besonders wichtig. Feststellungen, Fotos, Sperrmaßnahmen, Bewertungen, Reparaturen und Freigaben müssen nachvollziehbar festgehalten werden.

Übungen und Trainings

Übungen und Trainings prüfen, ob die geplanten Abläufe tatsächlich funktionieren. Sie zeigen Schwachstellen auf, verbessern die Handlungssicherheit und stärken die Zusammenarbeit zwischen FM, Sicherheitsdienst, Fachbereichen, Arbeitsschutz, Hochschulleitung, Dienstleistern und Einsatzkräften.

Übungen dürfen nicht nur als Pflichttermin verstanden werden. Ihr Wert liegt darin, reale Betriebsbedingungen sichtbar zu machen: blockierte Wege, unklare Zuständigkeiten, schlecht hörbare Alarme, überlastete Sammelstellen, fehlende Vertretungen oder unzureichende Kommunikation.

Übungsart

Zweck

Gebäudeevakuierungsübung

Praktische Prüfung der Räumung und Sammelstellenorganisation

Sonderbereichsübung

Prüfung bereichsspezifischer Gefahren und Reaktionsabläufe

Stabs- und Planspielübung

Test von Entscheidungswegen, Eskalation und Kommunikation

Feuerwehrübung

Verbesserung von Zugang, Informationsübergabe und Einsatzkoordination

Gebäudeevakuierungsübungen

Gebäudeevakuierungsübungen sollten Alarmwahrnehmung, Nutzerverhalten, Räumungszeiten, Fluchtwegnutzung, Rolle der Evakuierungshelfenden, Erreichbarkeit der Sammelstellen, Zugang für Einsatzkräfte, Kommunikation und Gebäuderäumung prüfen. Dabei ist nicht nur entscheidend, ob Personen das Gebäude verlassen. Wichtig ist auch, ob sie die richtigen Wege nutzen, ob Türen und Fluchtwege funktionieren, ob Sammelstellen angenommen werden, ob Rückkehrversuche verhindert werden und ob Informationen an die Koordination weitergegeben werden.

Zu prüfende Punkte:

  • Wurde der Alarm in allen Bereichen wahrgenommen?

  • Haben Personen das Gebäude zügig und geordnet verlassen?

  • Wurden vorgesehene Fluchtwege genutzt?

  • Gab es Blockaden, Engstellen oder Orientierungsprobleme?

  • Waren Evakuierungshelfende erkennbar und handlungsfähig?

  • Wurden Sammelstellen gefunden und genutzt?

  • Wurden Rückkehrversuche verhindert?

  • Wurden Beobachtungen dokumentiert und Maßnahmen abgeleitet?

Nach jeder Übung sollten Beobachtungen ausgewertet, Mängel dokumentiert und Maßnahmen festgelegt werden. Eine Übung ohne Nachverfolgung erzeugt nur begrenzten Nutzen.

Übungen in Laboren und Sonderbereichen

Labore, Werkstätten, Reinräume, Tierhaltungsbereiche, Serverräume und andere Sonderbereiche benötigen spezifische Übungsszenarien. Hier muss geprüft werden, wie Personen auf Alarme, technische Störungen, Gefahrstoffereignisse oder lokale Warnsignale reagieren.

Übungen können das sichere Beenden von Tätigkeiten, das Verlassen von Bereichen, Zugangskontrolle, Informationsweitergabe, Umgang mit Lüftungsstörungen, Verhalten bei Gasalarm und Koordination mit Fachverantwortlichen umfassen. Dabei ist klar zu unterscheiden zwischen zulässigen kurzen Sicherungsmaßnahmen und gefährlichen Verzögerungen der Evakuierung.

Übungsschwerpunkt

Beispielhafte Prüfung

Gefahrstoffereignis

Sind Stoffinformationen verfügbar und werden Bereiche gesperrt?

Gasalarm

Wird der Bereich sofort verlassen und Zutritt verhindert?

Lüftungsausfall

Sind Reaktionsschritte und Zuständigkeiten bekannt?

Technische Störung

Werden Fachverantwortliche und FM rechtzeitig informiert?

Zugangsbeschränkung

Wird unbefugtes Betreten zuverlässig verhindert?

Sonderbereichsübungen sollten gemeinsam mit den jeweiligen Bereichsverantwortlichen geplant werden. Nur so können realistische Szenarien und fachlich korrekte Reaktionsweisen abgebildet werden.

Stabs- und Planspielübungen

Stabs- und Planspielübungen ermöglichen es, Entscheidungswege, Eskalation, Kommunikation und Schnittstellen zu testen, ohne den Campusbetrieb zu unterbrechen. Sie eignen sich besonders für komplexe Lagen wie Stromausfall, Gefahrstofffreisetzung, Brand in einem Laborgebäude, Ausfall kritischer Infrastruktur, Unwetterereignisse oder gleichzeitige Betroffenheit mehrerer Gebäude.

Beteiligt sein sollten FM, Sicherheitsdienst, Hochschulleitung, Arbeitsschutz, Kommunikation, Laborverantwortliche, IT, externe Dienstleister und gegebenenfalls Krisenstabsfunktionen. Ziel ist es, Rollen, Zuständigkeiten, Informationsflüsse, Prioritäten und Entscheidungsgrundlagen zu prüfen.

Planspiele sollten insbesondere folgende Fragen klären:

  • Wer bewertet die Lage?

  • Wer entscheidet über Evakuierung, Sperrung oder Teilfreigabe?

  • Wer informiert Hochschulleitung, Fachbereiche und Kommunikationsstellen?

  • Welche Gebäude oder Bereiche sind kritisch?

  • Welche technischen Systeme sind betroffen?

  • Welche Ersatzflächen oder Betriebsunterbrechungen sind zu berücksichtigen?

  • Welche Informationen müssen an Feuerwehr oder Behörden weitergegeben werden?

Planspiele zeigen häufig organisatorische Lücken, die in normalen Evakuierungsübungen nicht sichtbar werden. Dazu gehören unklare Freigabeentscheidungen, fehlende Kontaktlisten, widersprüchliche Kommunikationswege oder unzureichende Vertretungen.

Übungen mit der Feuerwehr

Gemeinsame Übungen mit der Feuerwehr verbessern das gegenseitige Verständnis und die praktische Einsatzfähigkeit. Sie ermöglichen Einsatzkräften, Gebäudestrukturen, Zufahrten, Feuerwehrbedienfelder, Brandmeldeanlagen, technische Anlagen, Gefahrenschwerpunkte, Abschaltpunkte und Kommunikationswege kennenzulernen.

Für FM sind diese Übungen wertvoll, weil sie zeigen, ob Feuerwehrpläne verständlich sind, ob Zugänge funktionieren, ob Gefahrstoffinformationen verfügbar sind und ob die Übergabe an Einsatzkräfte reibungslos abläuft. Besonders bei Laborgebäuden, Hochhäusern, denkmalgeschützten Gebäuden, weitläufigen Campusbereichen oder technisch komplexen Anlagen ist diese Zusammenarbeit wichtig.

Schwerpunkte gemeinsamer Feuerwehrübungen:

  • Zufahrt und Zugang zum Gebäude

  • Auffinden von Brandmeldezentrale und Feuerwehrbedienfeld

  • Nutzung von Feuerwehrlaufkarten

  • Informationen zu Gefahrstoffen und Sonderbereichen

  • Kommunikation zwischen Feuerwehr, FM und Sicherheitsdienst

  • Abschaltung technischer Anlagen

  • Sperrung und Wiederfreigabe betroffener Bereiche

Ergebnisse aus Feuerwehrübungen müssen dokumentiert und in die Verbesserung der Notfallorganisation übernommen werden.

Dokumentation und kontinuierliche Verbesserung

Dokumentation ist die Grundlage für Nachvollziehbarkeit, Betreiberverantwortung und kontinuierliche Verbesserung. Sie zeigt, welche Maßnahmen geplant, geprüft, geübt, umgesetzt und nachverfolgt wurden. Ohne belastbare Dokumentation lassen sich Verantwortlichkeiten, Mängel und Entscheidungen im Ereignisfall nur schwer nachvollziehen.

Kontinuierliche Verbesserung bedeutet, aus Übungen, Störungen, Begehungen, Audits, Nutzerhinweisen und tatsächlichen Ereignissen konkrete Maßnahmen abzuleiten. Die Evakuierungs- und Gefahrenabwehrorganisation muss sich an veränderte Gebäude, Nutzungen, Risiken und organisatorische Strukturen anpassen.

Erforderliche Dokumentation

Zur erforderlichen Dokumentation gehören Evakuierungspläne, Flucht- und Rettungspläne, Sammelstellenpläne, Alarmierungsunterlagen, Prüf- und Wartungsnachweise, Benennungen von Evakuierungshelfenden, Schulungsnachweise, Übungsberichte, Feuerwehrpläne, Laufkarten, Inspektionsprotokolle, Mängellisten und Maßnahmenverfolgungen.

Dokument

Zweck

Evakuierungsplan

Beschreibung der organisatorischen Räumungsabläufe

Flucht- und Rettungsplan

Orientierung für Nutzerinnen und Nutzer im Gebäude

Sammelstellenplan

Zuordnung sicherer Sammelbereiche

Alarmierungsunterlagen

Beschreibung von Alarmarten, Meldewegen und Zuständigkeiten

Prüf- und Wartungsnachweise

Nachweis der Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter Anlagen

Schulungsnachweise

Dokumentation unterwiesener Evakuierungshelfender

Übungsberichte

Auswertung von Übungen und Ableitung von Maßnahmen

Feuerwehrpläne und Laufkarten

Unterstützung der Einsatzkräfte im Ereignisfall

Mängel- und Maßnahmenlisten

Steuerung und Nachverfolgung erkannter Schwachstellen

Diese Unterlagen müssen aktuell, zugänglich und eindeutig verantwortlich zugeordnet sein. Veraltete Dokumente können gefährlicher sein als fehlende Dokumente, weil sie falsche Sicherheit vermitteln. Deshalb muss FM festlegen, wie Dokumente aktualisiert, geprüft, freigegeben und verteilt werden. Digitale Dokumentationssysteme können die Nachverfolgung unterstützen. Entscheidend bleibt jedoch, dass die Informationen im Ereignisfall praktisch verfügbar und verständlich sind.

Ereignisdokumentation

Bei tatsächlichen Ereignissen sollte FM den Zeitpunkt der Alarmierung, betroffene Bereiche, erkannte Gefahren, eingeleitete Maßnahmen, Ankunft der Einsatzkräfte, Evakuierungsverlauf, Kommunikationsmaßnahmen, technische Eingriffe, Sperrungen, Wiederherstellungsschritte und Entscheidungen zur Wiederfreigabe dokumentieren.

Diese Dokumentation dient nicht nur der Nachbereitung. Sie unterstützt auch Versicherungsfragen, interne Berichte, Behördenkommunikation, technische Ursachenanalyse und die Verbesserung künftiger Abläufe. Wichtig ist eine sachliche, zeitnahe und nachvollziehbare Erfassung.

Ereignisdokumentation sollte enthalten:

  • Datum, Uhrzeit und Ort des Ereignisses

  • auslösender Alarm oder erste Meldung

  • betroffene Gebäude, Räume oder Anlagen

  • Art der Gefahr und erste Lagebewertung

  • eingeleitete Evakuierungs- oder Sperrmaßnahmen

  • beteiligte interne und externe Stellen

  • technische Eingriffe und Abschaltungen

  • Kommunikation an Nutzerinnen und Nutzer

  • Zeitpunkt und Grundlage der Wiederfreigabe

  • erkannte Mängel und empfohlene Korrekturmaßnahmen

Nach einem Ereignis sollte eine strukturierte Auswertung stattfinden. Dabei ist zu prüfen, was funktioniert hat, welche Schwierigkeiten aufgetreten sind, welche Informationen fehlten und welche Maßnahmen erforderlich sind.

Management von Korrekturmaßnahmen

Mängel und Verbesserungsbedarfe aus Übungen, Ereignissen, Begehungen, Audits oder Prüfungen müssen systematisch bearbeitet werden. Jede Maßnahme sollte einer verantwortlichen Person oder Organisationseinheit zugeordnet werden. Zusätzlich sind Fristen, Prioritäten, Ressourcen und Nachweise zur Umsetzung festzulegen.

Steuerungselement

Erforderliche Festlegung

Mangelbeschreibung

Was wurde festgestellt?

Risiko- oder Prioritätsbewertung

Wie sicherheitskritisch ist der Mangel?

Verantwortlichkeit

Wer ist für die Umsetzung zuständig?

Frist

Bis wann muss die Maßnahme abgeschlossen sein?

Ressource

Welche Mittel, Fachkräfte oder Freigaben werden benötigt?

Umsetzungsnachweis

Wie wird die Beseitigung nachgewiesen?

Wirksamkeitsprüfung

Wurde das Problem tatsächlich behoben?

Sicherheitskritische Mängel müssen besonders priorisiert werden. Dazu zählen blockierte Fluchtwege, defekte Brandschutzeinrichtungen, unklare Feuerwehrzugänge, fehlende Alarmwahrnehmung, unzureichende Sammelstellen oder nicht geregelte Zuständigkeiten.

Die Maßnahme gilt erst dann als abgeschlossen, wenn ihre Umsetzung überprüft wurde. Dieses Vorgehen stärkt die Betreiberverantwortung, verbessert die Sicherheit und sorgt dafür, dass Erkenntnisse aus Übungen und Ereignissen nicht verloren gehen.