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Externe Veranstaltungen und Sondernutzungen

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Externe Veranstaltungen und Sondernutzungen in Hochschulgebäuden organisieren

Externe Veranstaltungen und Sondernutzungen an Universitäten

Externe Veranstaltungen und Sondernutzungen an Universitäten müssen durch das Facility Management strukturiert geplant, geprüft und überwacht werden, damit Lehrbetrieb, Sicherheit, Gebäudezustand und organisatorische Abläufe geschützt bleiben. Dazu gehören klare Verträge, geregelte Haftung, abgestimmte Sicherheits- und Reinigungsleistungen, kontrollierter Zugang, transparente Einnahmenverwaltung sowie verbindliche Grenzen für externe Betreiber.

Externe Veranstaltungen im Hochschulbetrieb

Zweck von Verträgen

Verträge bilden die rechtliche und operative Grundlage für die Nutzung universitärer Flächen durch externe Veranstalter, Dienstleister oder temporäre Betreiber. Sie legen fest, welche Räume genutzt werden dürfen, welche Tätigkeiten zulässig sind und welche Pflichten jede Partei übernimmt.

Ein Vertrag sollte vor jeder externen Nutzung abgeschlossen werden. Ohne schriftliche Vereinbarung darf keine verbindliche Freigabe der Räumlichkeiten erfolgen. Das Facility Management nutzt den Vertrag als Steuerungsinstrument, um Betriebssicherheit, Kostenkontrolle, Schutz des Eigentums und Einhaltung interner Regeln sicherzustellen.

Wichtige Vertragsbestandteile

Vertragselement

Beschreibung

Nutzungsumfang

Definiert die genehmigten Räume, Flächen, Aktivitäten und den Veranstaltungszweck.

Veranstaltungszeitplan

Legt Datum, Aufbau, Betriebszeit, Abbau und Übergabe fest.

Finanzielle Bedingungen

Regelt Mietgebühren, Kautionen, Zusatzkosten, Vertragsstrafen und Zahlungsfristen.

Verantwortlichkeiten

Weist Aufgaben zwischen Universität, Veranstalter und Dienstleistern eindeutig zu.

Compliance-Anforderungen

Verpflichtet zur Einhaltung von Hausordnung, Sicherheitsvorgaben, Brandschutz und technischen Richtlinien.

Schadensregelungen

Bestimmt die Haftung für Reparatur, Ersatz oder Wiederherstellung beschädigter Anlagen.

Stornierungsbedingungen

Beschreibt Voraussetzungen für Verschiebung, Abbruch oder Kündigung der Nutzung.

Jede Vereinbarung sollte ausreichend konkret formuliert sein. Allgemeine Zusagen wie „ordnungsgemäße Nutzung“ reichen nicht aus. Es muss klar erkennbar sein, wer für Technik, Reinigung, Sicherheit, Möblierung, Abfall, Zugang und Rückgabe verantwortlich ist.

Das Genehmigungsverfahren sollte mehrere Prüfschritte enthalten:

  • Prüfung der Verfügbarkeit der gewünschten Räume und Flächen

  • Bewertung der betrieblichen Machbarkeit

  • Risiko- und Sicherheitsprüfung

  • administrative und rechtliche Freigabe

  • finanzielle Bestätigung vor endgültiger Veranstaltungsfreigabe

Das Facility Management sollte erst dann eine operative Freigabe erteilen, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehören ein genehmigter Zeitplan, vollständige Kontaktdaten des Veranstalters, bestätigte Versicherungsnachweise, abgestimmte Serviceleistungen und ein klarer Übergabeprozess.

Zuordnung der Haftung

Die Haftungsverantwortung muss eindeutig geregelt werden, um finanzielle und rechtliche Risiken für die Universität zu begrenzen. Externe Veranstalter sind grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die durch ihre Nutzung, ihre Gäste, ihre Mitarbeitenden oder beauftragte Dienstleister entstehen.

Haftungsbereich

Verantwortliche Partei

Sachschäden

Externer Veranstalter oder Betreiber

Personenschäden

Abhängig vom Ereignis und der jeweiligen Verantwortlichkeit

Verlust von Ausstattung

Nutzer oder verantwortlicher Auftragnehmer

Verstöße gegen Vorschriften

Veranstalter

Ansprüche Dritter

Gemäß Vertrag und Versicherungsdeckung

Das Facility Management sollte vor Beginn der Nutzung den Zustand der Räume dokumentieren. Nach der Veranstaltung sollte eine Nachkontrolle erfolgen, damit Schäden eindeutig zugeordnet und zeitnah geltend gemacht werden können.

Versicherungsanforderungen

Externe Betreiber sollten geeignete Versicherungsnachweise vorlegen. Diese dienen nicht nur dem Schutz der Universität, sondern auch der Absicherung des Veranstalters und der Teilnehmenden.

Erforderlich sein können:

  • Betriebshaftpflicht- oder Veranstalterhaftpflichtversicherung

  • Versicherung gegen Sach- und Gebäudeschäden

  • Versicherungsschutz für eingesetzte Auftragnehmer und Arbeitskräfte

  • veranstaltungsspezifische Zusatzversicherung bei erhöhtem Risiko

Die Versicherungssumme sollte zur Art, Größe und Risikostufe der Veranstaltung passen. Veranstaltungen mit hoher Besucherzahl, technischen Installationen, Bühnenaufbau, Catering oder externem Publikumsverkehr benötigen eine besonders sorgfältige Prüfung.

Verfahren zur Risikobewertung

Das Facility Management sollte jede externe Nutzung risikobasiert bewerten.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  • Belegungszahl, Besucherführung und Gedrängesituationen

  • Brandgefahren, Fluchtwege und Notfallorganisation

  • technische und elektrische Risiken

  • Belastbarkeit von Böden, Decken und temporären Aufbauten

  • Barrierefreiheit und sichere Evakuierung

Die Ergebnisse der Risikobewertung sollten dokumentiert und in konkrete Auflagen übersetzt werden. Dazu können zusätzliche Sicherheitskräfte, begrenzte Besucherzahlen, technische Abnahmen, gesonderte Brandschutzmaßnahmen oder Einschränkungen bei der Nutzung bestimmter Bereiche gehören.

Institutioneller Prioritätsrahmen

Der reguläre Universitätsbetrieb hat immer Vorrang vor externen Veranstaltungen. Lehre, Forschung, Prüfungen, Verwaltung und offizielle Hochschultermine dürfen durch Sondernutzungen nicht beeinträchtigt werden.

Prioritätsstufe

Aktivitätstyp

Höchste Priorität

Lehrveranstaltungen und Prüfungen

Hohe Priorität

Offizielle Universitätsveranstaltungen

Mittlere Priorität

Aktivitäten von Studierenden, Fakultäten und Fachbereichen

Niedrigere Priorität

Externe kommerzielle oder gemeinnützige Veranstaltungen

Diese Priorisierung sollte transparent kommuniziert werden. Externe Nutzer müssen verstehen, dass Raumfreigaben von akademischen und betrieblichen Anforderungen abhängig sind und bei Konflikten angepasst werden können.

Termin- und Ablaufkoordination

Die Terminplanung sollte so erfolgen, dass Überschneidungen mit dem akademischen Kalender vermieden werden. Besonders Prüfungsphasen, Einschreibungen, Abschlussveranstaltungen, Gremiensitzungen und Zeiten mit hoher Campusauslastung sind zu berücksichtigen.

Die Koordination sollte sicherstellen, dass:

  • keine Konflikte mit Lehr- und Prüfungszeiten entstehen

  • Prüfungsbereiche vor Lärm und Publikumsverkehr geschützt bleiben

  • betriebliche Abläufe der Universität fortgeführt werden können

  • ausreichend Zeit für Aufbau, Abbau, Reinigung und Wiederherstellung eingeplant ist

Zwischen aufeinanderfolgenden Veranstaltungen sollte ein realistischer Puffer eingeplant werden. Dieser dient der Kontrolle, Reinigung, technischen Rückrüstung und Beseitigung möglicher Schäden.

Steuerung der Raumvergabe

Die Universität sollte klare Regeln zur Vergabe von Flächen festlegen. Nicht alle Räume sind für externe Nutzungen geeignet. Besonders sensible Bereiche wie Labore, Archivräume, Prüfungsbereiche, Verwaltungszonen oder technische Betriebsräume sollten grundsätzlich ausgeschlossen oder nur unter strengen Bedingungen zugänglich sein.

Die Vergaberichtlinien sollten definieren:

  • zugelassene Veranstaltungsbereiche

  • gesperrte oder beschränkt nutzbare akademische Bereiche

  • maximale Belegungszahlen

  • genehmigte Betriebszeiten

Das Facility Management sollte die Einhaltung dieser Vorgaben vor Ort kontrollieren. Abweichungen vom genehmigten Nutzungsumfang sind zu dokumentieren und, falls erforderlich, sofort zu stoppen.

Anforderungen an die Sicherheitsplanung

Die Sicherheitsplanung muss sich an Art, Größe, Dauer und Risikoprofil der Veranstaltung orientieren. Eine kleine Fachveranstaltung benötigt andere Maßnahmen als eine öffentliche Abendveranstaltung mit externem Publikum, Catering, Technik und erhöhtem Verkehrsaufkommen.

Vor der Freigabe sollte geklärt werden, welche Sicherheitsleistungen erforderlich sind, wer sie erbringt und wie die Kommunikation im Ereignisfall funktioniert. Sicherheitsanforderungen müssen im Vertrag und im Ablaufplan festgehalten werden.

Sicherheitsrelevante Kontrollbereiche

Sicherheitsbereich

Operative Anforderung

Zutrittsmanagement

Kontrollierter Zugang, Registrierung und Prüfung von Berechtigungen

Besucherlenkung

Überwachung von Personenbewegungen, Wartebereichen und Raumbelegung

Notfallreaktion

Abstimmung mit Notfallorganisation, Erste Hilfe und Rettungsdiensten

Schutz von Vermögenswerten

Vermeidung von Diebstahl, Vandalismus und unbefugter Nutzung

Verkehrsmanagement

Koordination von Fahrzeugen, Lieferungen, Parkflächen und Fußgängerwegen

Sicherheitsmaßnahmen können mehrere Beteiligte umfassen:

  • universitäre Sicherheitsdienste

  • externe Sicherheitsdienstleister

  • Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienste bei Bedarf

  • Veranstalter, Aufsichtspersonen und verantwortliche Betreiber

Das Facility Management sollte eine klare Kommunikationsstruktur festlegen. Dazu gehören Ansprechpersonen, Telefonnummern, Meldewege, Eskalationsstufen und Zuständigkeiten während Aufbau, Betrieb und Abbau.

Vorfallmanagement

Alle sicherheitsrelevanten Vorfälle sind vollständig zu dokumentieren. Dazu gehören auch kleinere Ereignisse, da sie Hinweise auf organisatorische Schwächen oder Wiederholungsrisiken geben können.

Die Dokumentation sollte enthalten:

  • Sicherheitsberichte

  • Schadensbewertungen

  • medizinische oder notfallbezogene Aufzeichnungen

  • operative Nachbesprechung und Verbesserungsmaßnahmen

Nach einem Vorfall sollte geprüft werden, ob vertragliche Pflichten verletzt wurden, ob zusätzliche Kosten entstanden sind und ob zukünftige Nutzungen durch denselben Betreiber eingeschränkt werden müssen.

Reinigungsumfang

Reinigungsleistungen müssen vor der Veranstaltungsfreigabe festgelegt werden. Dabei ist zu unterscheiden, welche Leistungen die Universität erbringt, welche Leistungen der Veranstalter beauftragen muss und welche Kosten zusätzlich berechnet werden.

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Reinigungsphase

Wichtige Tätigkeiten

Vor der Veranstaltung

Vorbereitung der Räume, Grundkontrolle, Bereitstellung notwendiger Ausstattung

Während der Veranstaltung

Abfallsammlung, Kontrolle der Sanitärbereiche, laufende Sauberkeitsüberwachung

Nach der Veranstaltung

vollständige Reinigung, Rückbaukontrolle und Wiederherstellung des Ausgangszustands

Der Reinigungsumfang sollte sich nach Besucherzahl, Veranstaltungsdauer, Catering, Außenflächen, Sanitärnutzung und Abfallmenge richten.

Abfallmanagement

Ein funktionierendes Abfallmanagement schützt Hygiene, Brandsicherheit und Erscheinungsbild des Campus. Externe Veranstalter müssen wissen, wo Abfälle gesammelt werden dürfen und wann die Entsorgung erfolgt.

Der Reinigungsplan sollte enthalten:

  • Vorgaben zur Abfalltrennung

  • Anforderungen an Recycling und Wiederverwertung

  • temporäre Sammelstellen für Abfall

  • Zeitplan für Entsorgung und Nachreinigung

Bei Veranstaltungen mit Catering sind zusätzliche Anforderungen an Lebensmittelabfälle, Verpackungen, Fett- oder Flüssigkeitsreste und die Reinigung von Ausgabebereichen festzulegen.

Kontrolle nach der Veranstaltung

Nach jeder externen Nutzung sollte eine Begehung durchgeführt werden. Diese Kontrolle sollte möglichst zeitnah nach dem Abbau stattfinden und gemeinsam mit dem Veranstalter oder dessen Vertretung dokumentiert werden.

Zu prüfen sind:

  • Einhaltung der vereinbarten Sauberkeitsstandards

  • erkennbare Schäden an Gebäuden, Böden, Wänden, Türen oder Ausstattung

  • Zustand von Möbeln, Technik und bereitgestelltem Inventar

  • vollständige Wiederherstellung der genehmigten Flächen

Festgestellte Mängel sollten fotografisch dokumentiert und mit Kosten, Fristen und Verantwortlichkeiten versehen werden.

Verfahren zur Zutrittskontrolle

Der Zugang zu Universitätsgebäuden muss kontrolliert werden, damit Sicherheit, Datenschutz, Betriebsabläufe und Schutz sensibler Bereiche gewährleistet bleiben. Externe Veranstalter dürfen nur die Flächen betreten, die ausdrücklich genehmigt wurden.

Das Zugangsmanagement sollte bereits in der Planungsphase festlegen, wer wann Zugang erhält, welche Ausweise oder Schlüssel benötigt werden und welche Bereiche gesperrt bleiben.

Maßnahmen der Zutrittskontrolle

Zugangsbereich

Kontrollmethode

Haupteingänge

Besucherprüfung, Registrierung und Lenkung des Publikumsverkehrs

Eingeschränkte Bereiche

Zutritt nur für autorisierte Personen

Servicezonen

Kontrollierter Zugang für Lieferungen, Technik und Betriebspersonal

Parkflächen

Temporäre Genehmigungen und Regulierung von Fahrzeugen

Bei größeren Veranstaltungen sollten getrennte Zugänge für Gäste, Personal, Lieferanten und Notfalldienste eingerichtet werden. Dadurch werden Staus, Sicherheitslücken und Störungen des Universitätsbetriebs reduziert.

Schlüssel- und Berechtigungsmanagement

Das Facility Management sollte die Ausgabe und Rückgabe von Schlüsseln, Zugangskarten und digitalen Berechtigungen zentral steuern.

Zu überwachen sind:

  • Ausgabe temporärer Zugangskarten

  • Schlüsselverteilung und Rückgabe

  • digitale Zutrittsrechte

  • Kontrolle von Zugangsprotokollen

Berechtigungen sollten zeitlich begrenzt und nach Veranstaltungsende sofort deaktiviert werden. Nicht zurückgegebene Schlüssel oder Karten sind zu dokumentieren und können zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich machen.

Zeitliche Beschränkungen

Zugangs- und Nutzungszeiten müssen verbindlich geregelt sein. Dies schützt den Universitätsbetrieb, reduziert Sicherheitsrisiken und erleichtert die Personalplanung.

Die Richtlinien sollten definieren:

  • zulässige Veranstaltungszeiten

  • Aufbau- und Abbauzeiten

  • Sperrzeiten oder Campusruhezeiten

  • Zeiten für Lärmbegrenzung

Verlängerungen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung erfolgen. Ungeplante Überschreitungen sollten dokumentiert und gegebenenfalls zusätzlich berechnet werden.

Einnahmequellen

Universitäten können durch externe Nutzungen Einnahmen erzielen. Diese Einnahmen müssen transparent, nachvollziehbar und kostenorientiert verwaltet werden.

Einnahmeart

Beschreibung

Raummiete

Entgelt für die Nutzung von Veranstaltungsflächen

Servicegebühren

Kosten für Sicherheit, Reinigung, technische Unterstützung und Betriebspersonal

Vermietung von Ausstattung

Bereitstellung von Möbeln, Medientechnik oder Sonderausstattung

Parkgebühren

Temporäre Nutzung von Parkflächen und Verkehrsflächen

Die Preisstruktur sollte die tatsächliche Nutzung der Räume, Personalaufwand, Betriebszeiten und Zusatzleistungen berücksichtigen.

Finanzielle Verwaltung

Die finanzielle Abwicklung sollte standardisiert erfolgen. Dadurch werden Missverständnisse, Zahlungsausfälle und interne Buchungsfehler vermieden.

Erforderliche Verfahren sind:

  • standardisierte Preislisten

  • Anzahlungen und Vorauszahlungen

  • ordnungsgemäße Rechnungsstellung

  • finanzielle Nachverfolgung und Berichterstattung

Vor Veranstaltungsbeginn sollte geklärt sein, welche Kosten verpflichtend sind und welche Zusatzkosten bei Überschreitungen, Schäden, Sonderreinigung oder zusätzlichem Personal entstehen.

Berücksichtigung der Kostendeckung

Externe Nutzungen verursachen direkte und indirekte Kosten. Diese sollten in der Kalkulation berücksichtigt werden, damit die Universität keine versteckten Betriebsaufwendungen trägt.

Zu berücksichtigen sind:

  • Energie- und Wasserverbrauch

  • zusätzlicher Personalbedarf

  • Nutzung von Ausstattung und Technik

  • Abnutzung und Instandhaltungsfolgen

Das Facility Management sollte nach größeren Veranstaltungen prüfen, ob die erhobenen Entgelte die tatsächlichen Aufwendungen ausreichend abdecken.

Betriebliche Einschränkungen

Externe Betreiber müssen die festgelegten betrieblichen Grenzen der Universität einhalten. Diese Grenzen schützen Personen, Gebäude, technische Anlagen und den regulären Hochschulbetrieb.

Einschränkungsbereich

Vorgabe

Belegungszahlen

Durchsetzung der maximal zulässigen Kapazität

Veränderungen an Gebäuden

Keine ungenehmigten Umbauten, Befestigungen oder Eingriffe

Nutzung von Ausstattung

Nur genehmigte Systeme, Geräte und Installationen

Lärmpegel

Einhaltung der universitären und örtlichen Vorgaben

Gefährliche Tätigkeiten

Einschränkung oder Verbot risikoreicher Aktivitäten

Nicht genehmigte Änderungen, etwa das Entfernen von Möbeln, das Abkleben von Türen, das Anschließen nicht geprüfter Geräte oder das Blockieren von Fluchtwegen, sollten untersagt und sofort korrigiert werden.

Verhaltens- und Compliance-Standards

Externe Nutzer müssen sich an die geltenden Standards der Universität halten. Diese Anforderungen gelten für Veranstalter, Gäste, Lieferanten, Aussteller und beauftragte Dienstleister.

Einzuhalten sind:

  • Verhaltensregeln und Hausordnung der Universität

  • Sicherheits- und Notfallverfahren

  • Umwelt- und Abfallvorgaben

  • diskriminierungsfreie und ethische Verhaltensstandards

Veranstalter sollten ihre Mitarbeitenden und Dienstleister vorab über diese Regeln informieren. Verstöße können zur Einschränkung, Unterbrechung oder Beendigung der Nutzung führen.

Überwachung und Durchsetzung

Das Facility Management sollte während der Veranstaltung angemessene Kontrollmaßnahmen durchführen. Die Intensität der Überwachung richtet sich nach Größe, Risiko und Art der Nutzung.

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Erforderliche Maßnahmen können sein:

  • Veranstaltungsaufsicht

  • Compliance- und Sicherheitskontrollen

  • Meldeverfahren bei Verstößen

  • Vertragsstrafen, Kostenweitergabe oder Sperrung zukünftiger Nutzungen

Bei schweren oder wiederholten Verstößen sollte die Universität das Recht haben, die Veranstaltung zu unterbrechen oder zukünftige Buchungen abzulehnen.

Koordinationsanforderungen

Eine externe Veranstaltung kann nur reibungslos durchgeführt werden, wenn alle beteiligten Bereiche frühzeitig eingebunden werden. Das Facility Management übernimmt dabei eine zentrale Koordinationsfunktion.

Abzustimmen sind insbesondere:

  • Facility Management

  • Sicherheitsdienst

  • Reinigungsteams

  • technische Unterstützung

  • Verwaltung und zuständige Fachabteilungen

Vor der Veranstaltung sollte eine operative Abstimmung stattfinden. Dabei werden Zeitplan, Zuständigkeiten, Notfallkontakte, Übergabepunkte, Zugang, Reinigung, Technik und besondere Risiken verbindlich festgelegt.

Erforderliche Dokumentation

Eine vollständige Dokumentation schützt die Universität bei Schäden, Streitfällen, Nachberechnungen und internen Prüfungen.

Die Unterlagen sollten enthalten:

  • Verträge und Genehmigungen

  • Versicherungsnachweise

  • Risikobewertungen

  • Vorfallberichte

  • Finanz- und Zugangsaufzeichnungen

Alle Dokumente sollten zentral abgelegt und für zuständige Stellen zugänglich sein. Änderungen am Ablauf, zusätzliche Leistungen oder Abweichungen von der Vereinbarung müssen ebenfalls dokumentiert werden.

Bewertung nach der Veranstaltung

Nach der Veranstaltung sollte eine sachliche Nachbewertung erfolgen. Ziel ist es, die Qualität der Durchführung zu prüfen, offene Punkte zu klären und zukünftige Nutzungen zu verbessern.

Bewertet werden sollten:

  • operative Leistung und Ablaufqualität

  • Einhaltung der Vereinbarungen

  • finanzielles Ergebnis

  • Zustand der Räume und vollständige Wiederherstellung

Die Ergebnisse sollten in einem kurzen internen Bericht festgehalten werden. Bei wiederkehrenden Veranstaltern können diese Bewertungen als Grundlage für künftige Genehmigungen, Auflagen oder Preisentscheidungen dienen.